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KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen Jugendliche sonntags Zeitungen austragen

KomNet Dialog 703

Stand: 12.03.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

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Frage:

Darf ein 17-jähriger Jugendlicher, der nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, sonntags Zeitungen austragen?

Antwort:

Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt.