KomNet-Wissensdatenbank
Dürfen Jugendliche sonntags Zeitungen austragen
KomNet Dialog 703
Stand: 12.03.2019
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
Frage:
Darf ein 17-jähriger Jugendlicher, der nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegt, sonntags Zeitungen austragen?
Antwort:
Nein; an Sonntagen dürfen Jugendliche keine Zeitungen austragen. Die am Sonntag zulässigen Arbeiten sind in § 17 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz abschließend aufgeführt.