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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Arbeitszeiten gelten für volljährige Berufsschüler?

KomNet Dialog 9207

Stand: 20.05.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Arbeitszeit- und Ruhepausenregelungen

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Frage:

Ich hätte da mal eine Frage, und zwar möchte mein Betrieb, dass ich nach den Ferien an jedem Berufsschultag (beide Male 6 Stunden) nach der Schule noch zur Arbeit komme. Nun bin ich mit 22 Jahren natürlich kein Jugendlicher mehr. Wie sieht es dann aus? Dürfen die das verlangen? Gibt es irgendwas, wo man das nachlesen kann?

Antwort:

Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz/BBiG).

Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.

Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung im Betrieb - auch an beiden Schultagen - für erwachsene Auszubildende zulässig.

Nach der Rechtsprechung durch das BAG ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Arbeitszeit anzurechnen (z.B. BAG 5 AZR 413/99)

Die Beschäftigung vor einem vor neun Uhr beginnenden Berufsschulunterricht ist nicht zulässig. Das gilt auch für Auszubildende, die über 18 Jahre alt sind.