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Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden.Verlässt ein Arbeitnehmer zum Mittagessen den Betrieb, ist der Weg nach Hause oder zu einer Gaststätte und zurück versichert. Allerdings müssen Zeitaufwand und Wegstrecke in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen. Der Aufenthalt in der Gaststätte, zu Hause etc. selbst ist unversichert ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 4389
Zu einer ähnlichen versicherungsrechtlichen Frage (Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?) hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM folgende Antwort gegeben:"Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 15989
Wenn auf dem Heimweg von der Arbeit ihr Pkw wegen eines technischen Defektes liegen bleibt und abgeschleppt werden muss, sehen wir keinen Anlass, dass Sie verpflichtet wären, diese Situation dem Arbeitgeber mitzuteilen. Es liegt auch kein Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor.Nur wenn Sie auf dem Heimweg von der Arbeit Verletzungen oder Gesundheitsschäden erleiden, wäre ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 14218
Studenten sind allgemein keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetz, gleichwohl besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an ihrer Hochschule/Universität über die jeweilige Unfallkasse versichert.Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule bzw. der Fachhochschule ...
Stand: 03.01.2022
Dialog: 6283
sieht es bei Arbeitslosen aus, die sich auf Grund einer Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei möglichen Arbeitgebern vorstellen. Diese stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."Da es sich hier um eine versicherungsrechtliche Fragestellung handelt, zu der KomNet keine weitere Beratung anbietet, regen wir an, den zuständigen Unfallversicherungsträger direkt anzusprechen. ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 14548
Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet, wobei Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt, definiert wird.Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11566
Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung ist eine Rechtsverordnung, die auf Grund des Sozialgesetzbuches VII - SGB VII "Gesetzliche Unfallversicherung" erlassen worden ist.Unter § 193 SGB VII ist vorgeschrieben, dass der Unternehmer Unfälle von Versicherten in seinem Unternehmen dem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) anzuzeigen hat, wenn Versicherte getötet oder so ...
Stand: 27.06.2025
Dialog: 11304
werden.Diese Sichtweise bestätigte jüngst das Sozialgericht Berlin (Urteil vom 23.01.2013, Az.: S 68 U 577/12) und stellte fest: „Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, erleidet keinen Arbeitsunfall und steht damit nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung. Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit.“Damit sind Raucherpausen ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 9659
von der Arbeitsstelle nach Hause gibt es für Unterbrechungen des Weges eine 2-Stunden-Frist. Während dieser Frist kann der Rückweg unterbrochen werden, um privaten Tätigkeiten (nicht versichert) nachgehen zu können. Wird der Rückweg innerhalb von zwei Stunden fortgesetzt, besteht wieder Versicherungsschutz.Diese Regelung ist sinngemäß auf Ihre Frage anzuwenden. Das "Problem" besteht darin, dass Ihnen oder Ihren ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 5459
Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 4007
Alle Arbeitnehmer in einem Betrieb bzw. am Ort der Tätigkeit sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) "Gesetzliche Unfallversicherung".Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zu einer dienstlichen Veranstaltung (Kundgebung) geschickt, so handelt er im Interesse des Betriebes ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 8242
Nein, bei der Unfallkasse NRW handelt es nicht um eine Berufsgenossenschaft im Sinne des SGB VII. Nach § 114 SGB VII fällt die Unfallkasse NRW jedoch in den Anwendungsbereich. Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) sind1.die in der Anlage 1 aufgeführten gewerblichen Berufsgenossenschaften,2.die Sozialversicherung ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42485
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur Personenschäden ab. In einem Artikel der DGUV ist erläutert, dass"Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. Ausnahmen:Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oderdurch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)werden ersetzt." Für verbindliche ...
Stand: 27.06.2022
Dialog: 14017
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R, beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auch in ihren entsprechenden Informationen hin.In den FAQ der BG ETEM lässt sich zu der Frage "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort nachlesen ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13257
Wie bei der DGUV erläutert wird, sind Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern eine Broschüre zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt herausgegeben: Unter dem Titel "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 13046
Auf der Seite der BG Bau ist nachzulesen, dass bei Arbeiten außer einem selbst und dem Ehe- bzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mitarbeiten man per Gesetz verpflichtet ist, die Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.Zu diesen Hilfskräften gehören ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
Unter "Rund um das Thema Versicherungsschutz und Zuständigkeit" teilen die Landesverbände der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung folgendes mit:"Sind Wege zur Kantine oder zu naheliegenden Geschäften oder Heimfahrten während der Mittagspause versichert?Wege zur Nahrungsaufnahme sind grundsätzlich bis zur Außenhaustür der Kantine oder des Geschäftes bzw. Lokals versichert ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 12942
Der Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Daher besteht auch für Geringverdiener Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe auch Seite "Versicherte Personen" der DGUV).Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch in Folge eines Arbeitsunfalles) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 6469
Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein inländisches Arbeitsverhältnis und ein von vornherein zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt. Bei einem längeren oder unbefristeten ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 10782