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Wer trägt die Kosten, wenn einer Erzieherin während der Arbeit die Brille kaputtgeht?

KomNet Dialog 14017

Stand: 27.06.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Wer trägt die Kosten, wenn einer Erzieherin während der Arbeit die Brille kaputtgeht? Muss die Unfallkasse die Kosten tragen?

Antwort:

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur Personenschäden ab. 

In einem Artikel der DGUV ist erläutert, dass


"Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. 

Ausnahmen:

  • Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oder
  • durch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)

werden ersetzt."

 

Für verbindliche Auskünfte hinsichtlich Ansprüche zur Regulierung von Sachschäden an Brillen sollte eine entsprechende Frage direkt an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft) gerichtet werden.