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Wer trägt die Kosten, wenn einer Erzieherin während der Arbeit die Brille kaputtgeht?
KomNet Dialog 14017
Stand: 27.06.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung
Frage:
Wer trägt die Kosten, wenn einer Erzieherin während der Arbeit die Brille kaputtgeht? Muss die Unfallkasse die Kosten tragen?
Antwort:
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur Personenschäden ab.
In einem Artikel der DGUV ist erläutert, dass die gesetzliche Unfallversicherung Sachschäden, mit Ausnahme von am Körper getragener Körperhilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräten, nicht reguliert.
Für verbindliche Auskünfte hinsichtlich Ansprüche zur Regulierung von Sachschäden an Brillen sollte eine entsprechende Frage direkt an den zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft) gerichtet werden.