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Wie gestaltet sich der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung während des Verlassens des Betriebes?

KomNet Dialog 4389

Stand: 22.08.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Aufgrund der Arbeitszeitregelung (1 Stunde Mittagspause) ist es möglich, den Betrieb zu verlassen, z.B. zum Mittagessen oder aus anderen Gründen. Wie gestaltet sich der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung während des Verlassens des Betriebes, und wie sollten die Kollegen darüber informiert werden? Sind dazu betriebliche Regelungen notwendig?

Antwort:

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden.

Verlässt ein Arbeitnehmer zum Mittagessen den Betrieb, ist der Weg nach Hause oder zu einer Gaststätte und zurück versichert. Allerdings müssen Zeitaufwand und Wegstrecke in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen. Der Aufenthalt in der Gaststätte, zu Hause etc. selbst ist unversichert; der Versicherungsschutz endet/beginnt an der jeweiligen Außentür.


"Wird das Betriebsgelände für die Erledigung privater Besorgungen verlassen, besteht kein Versicherungsschutz. Versichert ist ausnahmsweise der Weg außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln, wenn diese zwecks Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zum alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz dienen; während des Einkaufs besteht kein Versicherungsschutz. Spaziergänge während der Pause haben eigenwirtschaftlichen Charakter und stehen grundsätzlich nicht unter Unfallversicherungsschutz." Aus FAQ des Bundesarbeitsministeriums: "Bin ich in der Mittagspause unfallversichert?"


Die abschließende versicherungsrechtliche Bewertung sollte direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geklärt werden.


Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht wird nicht gefordert, dass die Beschäftigten über diesen Sachverhalt informiert oder betriebliche Regelungen getroffen werden. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber könnten aber entsprechende Informationen weiter gegeben werden. Auch dazu wird der Unfallversicherungsträger näher beraten können.


Weitere Informationen zum Thema Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bietet die DGUV.