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KomNet-Wissensdatenbank

Ist ein Unfall innerhalb der Wohnung bei Rufbereitschaft ein Arbeitsunfall?

KomNet Dialog 13257

Stand: 18.12.2014

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Ein Mitarbeiter, der Rufbereitschaft hat, wird nachts angerufen und aus dem Schlaf geweckt. Er steht auf und verletzt sich innerhalb seiner Wohnung/Haus. Ist das ein Arbeitsunfall?

Antwort:

Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R , beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallersicherung auch in Ihren entsprechenden Informationen hin.

In den FAQ's der BG ETEM läßt sich zu der Frage:  "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort nachlesen:
"Während der Wartezeit im häuslichen bzw. sonstigen privaten Bereich nein. Auf dem Weg zum angeforderten Arbeitseinsatz besteht Versicherungsschutz wie beim normalen Weg zur Arbeit."