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Ist ein Unfall innerhalb der Wohnung bei Rufbereitschaft ein Arbeitsunfall?
KomNet Dialog 13257
Stand: 23.05.2025
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung
Frage:
Ein Mitarbeiter, der Rufbereitschaft hat, wird nachts angerufen und aus dem Schlaf geweckt. Er steht auf und verletzt sich innerhalb seiner Wohnung/Haus. Ist das ein Arbeitsunfall?
Antwort:
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R, beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auch in ihren entsprechenden Informationen hin.
In den FAQ der BG ETEM lässt sich zu der Frage "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort nachlesen:
"Während der Wartezeit im häuslichen bzw. sonstigen privaten Bereich besteht grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz. Daran ändert es auch nichts, wenn Beschäftigte ein Diensthandy bei sich haben oder ein Dienstfahrzeug nutzen müssen. Kommt es währenddessen zu einem Unfall, setzt der Unfallversicherungsschutz nur unter einer Bedingung ein: Eine betriebliche Tätigkeit, die mit der Rufbereitschaft in Zusammenhang steht, muss den Unfall mitverursacht haben.
Auf dem Weg zum angeforderten Arbeitseinsatz besteht Versicherungsschutz wie beim normalen Weg zur Arbeit."