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Ist ein Mitarbeiter gesetzlich unfallversichert, wenn er während der Arbeit eine kleine Kochnische aufsucht, um sich z.B. einen Kaffee zu holen?

KomNet Dialog 12942

Stand: 27.06.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Ist ein Mitarbeiter gesetzlich unfallversichert, wenn er während der Arbeit zum einen eine kleine Kochnische/Teeküchennische (Nische ca. 2 qm ohne Tür und Fenster) aufsucht, um sich z.B. einen Kaffee zu holen?

Antwort:

Unter "Rund um das Thema Versicherungsschutz und Zuständigkeit" teilen die Landesverbände der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung folgendes mit:


"Sind Wege zur Kantine oder zu naheliegenden Geschäften oder Heimfahrten während der Mittagspause versichert?


Wege zur Nahrungsaufnahme sind grundsätzlich bis zur Außenhaustür der Kantine oder des Geschäftes bzw. Lokals versichert, in dem dort gespeist oder Lebensmittel für die Mittagspause eingekauft werden.


Heimfahrten zu Mittagessen können dann versichert sein, wenn Fahrtdauer und Dauer der Mittagspause noch in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.


Der zuständige UV-Träger wird ermitteln und entscheiden."

In den FAQ's der BG ETEM ist hierzu folgendes nachzulesen:


"Bin ich während einer Arbeitspause versichert?


Essen und Trinken während einer Arbeitspause sind grundsätzlich keine versicherten Tätigkeiten, da sie dem privaten, persönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind. Die Wege zum und vom Essensplatz sind versichert. Das gilt sowohl für Wege auf dem Betriebsgelände als auch für Wege außerhalb des Betriebsgeländes. Wege außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln stehen dann unter Versicherungsschutz, wenn der Einkauf dem alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz und der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dient."

Für eine Beratung in Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung empfehlen wir, dass Sie eine entsprechende Frage direkt an den für Ihr Unternehmen zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung richten.