Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Sind Werkstudenten unfallversichert? Wer ist für die Unfallversicherung zuständig?

KomNet Dialog 6283

Stand: 03.01.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

Favorit

Frage:

In einem Maschinenbauunternehmen sollen Werkstudenten auch im Produktionsbereich eingesetzt werden. Wie sieht es mit dem Unfallversicherungsschutz aus? Muss das Unternehmen den Werkstudenten (unentgeltlich) versichern oder muss es die Universität?

Antwort:

Studenten sind allgemein keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetz, gleichwohl besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an ihrer Hochschule/Universität über die jeweilige Unfallkasse versichert.

Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule bzw. der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Praktikums­unter­nehmens ein. Für sie besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den für das Praktikums­unter­nehmen zuständigen Unfallversicherungsträger. Gleiches gilt für Werkstudentenverhältnisse (Vergleiche u. a. "Wann sind Studierende versichert?" der UK Nord).

Weitergehende Informationen können der DGUV Information 202-073 "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen" entnommen werden.

Im Normallfall sind keine speziellen Anmeldungen erforderlich, da die Beiträge für die Unfallversicherungen über die jährlichen Lohnsummen erfasst werden. Näheres können Sie mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger klären.