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KomNet-Wissensdatenbank

Sind Werkstudenten unfallversichert? Wer ist für die Unfallversicherung zuständig?

KomNet Dialog 6283

Stand: 03.01.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

In einem Maschinenbauunternehmen sollen Werkstudenten auch im Produktionsbereich eingesetzt werden. Wie sieht es mit dem Unfallversicherungsschutz aus? Muss das Unternehmen den Werkstudenten (unentgeltlich) versichern oder muss es die Universität?

Antwort:

Studenten sind allgemein keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetz, gleichwohl besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an ihrer Hochschule/Universität über die jeweilige Unfallkasse versichert.

Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule bzw. der Fachhochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika. Die Studierenden gliedern sich während des Praktikums in den Betriebsablauf des Praktikums­unter­nehmens ein. Für sie besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den für das Praktikums­unter­nehmen zuständigen Unfallversicherungsträger. Gleiches gilt für Werkstudentenverhältnisse.

Auf die Informationen der GUVH/LUKN "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz rund um die Universität" weisen wir hin. Im Normallfall sind keine speziellen Anmeldungen erforderlich, da die Beiträge für die Unfallversicherungen über die jährlichen Lohnsummen erfasst werden. Näheres können Sie mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger klären.