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Ist die Unfallkasse NRW auch eine Berufsgenossenschaft im Sinne des SGB VII?

KomNet Dialog 42485

Stand: 15.10.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Ist die Unfallkasse NRW auch eine Berufsgenossenschaft im Sinne des SGB VII bzw. darf man sie auch als Berufsgenossenschaft bezeichnen?

Antwort:

Nein, bei der Unfallkasse NRW handelt es nicht um eine Berufsgenossenschaft im Sinne des SGB VII. Nach § 114 SGB VII fällt die Unfallkasse NRW jedoch in den Anwendungsbereich. Hier ist folgendes nachzulesen:


"(1) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) sind

1.die in der Anlage 1 aufgeführten gewerblichen Berufsgenossenschaften,

2.die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau; bei Durchführung der Aufgaben nach diesem Gesetz und in sonstigen Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung führt sie die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft,

3.die Unfallversicherung Bund und Bahn,

4.die Unfallkassen der Länder,

5.die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden,

6.die Feuerwehr-Unfallkassen,

7.die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich.

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nimmt in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Verbandsaufgaben wahr."


Man kann bei der Unfallkasse NRW auch von einem Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sprechen.