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Muss auch eine PKW-Panne auf dem Weg von/zur Arbeit beim Arbeitgeber gemeldet werden?
KomNet Dialog 14218
Stand: 18.12.2014
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung
Frage:
Ich bin mit meinen PKW liegengeblieben und musste abgeschleppt werden. Ich war auf dem Heimweg von der Firma. Muss ich die Panne der Firma melden?
Antwort:
Wenn auf dem Heimweg von der Arbeit ihr Pkw wegen eines technischen Defektes liegen bleibt und abgeschleppt werden muss, sehen wir keinen Anlass, dass Sie verpflichtet wären, diese Situation dem Arbeitgeber mitzuteilen. Es liegt auch kein Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor.
Nur wenn Sie auf dem Heimweg von der Arbeit Verletzungen oder Gesundheitsschäden erleiden, wäre zu klären, ob es sich um einen versicherten Wegeunfall handelt und eine entsprechende Mitteilung an der Arbeitgeber erforderlich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Wegeunfalles der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) zu melden. Diese klärt dann, ob es sich tatsächlich um einen versicherten Wegeunfall handelt.
Auf die Informationen unter www.dguv.de/inhalt/versicherung/index.jsp weisen wir hin.
Nur wenn Sie auf dem Heimweg von der Arbeit Verletzungen oder Gesundheitsschäden erleiden, wäre zu klären, ob es sich um einen versicherten Wegeunfall handelt und eine entsprechende Mitteilung an der Arbeitgeber erforderlich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Wegeunfalles der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) zu melden. Diese klärt dann, ob es sich tatsächlich um einen versicherten Wegeunfall handelt.
Auf die Informationen unter www.dguv.de/inhalt/versicherung/index.jsp weisen wir hin.