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Sind die Wege Wohnung - Berufschule bzw. Berufsschule - Arbeitsstätte wie normale Wege zur Arbeit bei der BG versichert?

KomNet Dialog 4007

Stand: 04.09.2014

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Sind die Wege Wohnung - Berufschule bzw. Berufsschule - Arbeitsstätte wie normale Wege zur Arbeit bei der Berufsgenossenschaft versichert oder gibt es andere Versicherungsträger?

Antwort:

Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert.

Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen Wohnung und Berufsschule als auch auf dem Weg zwischen Berufsschule und Arbeitsstätte. Es bestehen allerdings Unterschiede hinsichtlich des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Für den Weg zwischen der Wohnung und der Berufsschule ist die Unfallversicherung der Berufsschule zuständig, für den Weg zur Arbeitsstätte grundsätzlich die Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft, bei der der Betrieb versichert ist.