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KomNet-Wissensdatenbank

Handelt es sich um einen Wegeunfall, wenn der Unfall auf dem Weg zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages passiert??

KomNet Dialog 14548

Stand: 18.12.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Jemand fährt von seiner Wohnung aus zu seinem zukünftigen Arbeitgeber, um seinen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Das Arbeitsverhältnis beginnt aber erst einige Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Auf dem Rückweg von der Vertragsunterzeichnung wird die Person in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem sie erheblich verletzt wird. Handelt es sich hierbei um einen Wegeunfall im Sinne des SGB VII? Bestand auf dem Rückweg von der Vertragsunterzeichnung Versicherungsschutz durch das SGB VII?

Antwort:

In den FAQs der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM wird folgende Information gegeben:


"Bin ich eigentlich auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch gesetzlich unfallversichert?

Nein. Tätigkeiten und Wege im Rahmen der selbständigen Arbeitssuche gehören regelmäßig zum privaten und damit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Lebensbereich. Anders sieht es bei Arbeitslosen aus, die sich auf Grund einer Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei möglichen Arbeitgebern vorstellen. Diese stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."


Da es sich hier um eine versicherungsrechtliche Fragestellung handelt, zu der KomNet keine weitere Beratung anbietet, regen wir an, den zuständigen Unfallversicherungsträger direkt anzusprechen.