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KomNet-Wissensdatenbank

Sind unsere Mitarbeiter bei Montageeinsätzen im Ausland versichert?

KomNet Dialog 10782

Stand: 22.06.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Unsere Mitarbeiter müssen oftmals Montageeinsätze im Ausland durchführen. Sind sie bei ihren Auslandseinsätzen versichert?

Antwort:

Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein inländisches Arbeitsverhältnis und ein von vornherein zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt. Bei einem längeren oder unbefristeten Auslandsaufenthalt kann eine gesonderte Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Wir empfehlen, dass Sie sich in diesem Fall mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger in Verbindung setzen, um die spezifischen Einzelheiten zu klären.

Auf das Merkblatt über die Grundsätze des Unfallversicherungsschutzes bei Tätigkeiten im Ausland der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und auf die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland der DGUV weisen wir hin.