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Bin ich als Geringverdiener unfallversichert?

KomNet Dialog 6469

Stand: 18.12.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Bin ich als Geringverdiener unfallversichert? Und muss mein Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall weiter bezahlen?

Antwort:

Der Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Daher besteht auch für Geringverdiener Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe auch Seite "Versicherte Personen" der DGUV).


Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch in Folge eines Arbeitsunfalles) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses "§ 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Absatz 3 des Lohnfortzahlungsgesetz (EntgFG)]. Auch hier spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle.


Bei befristeten Arbeitsverhältnissen endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung zum Ende des befristeten Arbeitsvertrages (§ 8 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Absatz 2 des EntgFG).