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, ohne vorher noch einmal den Arzt zu konsultieren. Eine Gesundschreibung gibt es diesbzgl. nicht und einer Korrektur der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder dergleichen bedarf es ebenfalls nicht.Der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter jedoch nicht vor Ablauf der in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgewiesenen Frist zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Jede Form des Druckes ...
Stand: 05.11.2023
Dialog: 26115
der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.- DGUV Vorschrift 52 "Krane" § 36 "Personentransport"Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 13862
Unter "Rund um das Thema Versicherungsschutz und Zuständigkeit" teilen die Landesverbände der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung folgendes mit:"Sind Wege zur Kantine oder zu naheliegenden Geschäften oder Heimfahrten während der Mittagspause versichert?Wege zur Nahrungsaufnahme sind grundsätzlich bis zur Außenhaustür der Kantine oder des Geschäftes bzw. Lokals versichert, in dem dort gespeis ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 12942
Es müssen zwei Fälle unterschieden werden: 1. Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Sägens im Auftrag eines Unternehmers tätig oder 2. ist der Kunde "Privatmann". Für beide Fälle gilt, das die Säge technisch in Ordnung ist. zu 1. der Mitarbeiter des Fremdunternehmens muss in die Bedienung der Säge eingewiesen sein und in der Gefährdungsbeurteilung ist der "Fremdeinsatz" zu berücksichtigen ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 13205
Ja, der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für das Homeoffice.In § 8 Abs. 1 des SGB VII wird hierzu ausgeführt:"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 42980
Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BGHW folgendes nachlesen:"Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. (...)Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes."Hinweis:Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R ...
Stand: 10.03.2023
Dialog: 42901
Nein, bei der Unfallkasse NRW handelt es nicht um eine Berufsgenossenschaft im Sinne des SGB VII. Nach § 114 SGB VII fällt die Unfallkasse NRW jedoch in den Anwendungsbereich. Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsträger) sind1.die in der Anlage 1 aufgeführten gewerblichen Berufsgenossenschaften,2.die Sozialversicherung ...
Stand: 15.10.2018
Dialog: 42485
von der Arbeitsstelle nach Hause gibt es für Unterbrechungen des Weges eine 2-Stunden-Frist. Während dieser Frist kann der Rückweg unterbrochen werden, um privaten Tätigkeiten (nicht versichert) nachgehen zu können. Wird der Rückweg innerhalb von zwei Stunden fortgesetzt, besteht wieder Versicherungsschutz.Diese Regelung ist sinngemäß auf Ihre Frage anzuwenden. Das "Problem" besteht darin, dass Ihnen oder Ihren ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 5459
Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 4007
Bei Wegeunfällen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch bei der DGUV.Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten: "Versicherte haben unverzüglich ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 6958
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur Personenschäden ab. In einem Artikel der DGUV ist erläutert, dass"Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. Ausnahmen:Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oderdurch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)werden ersetzt." Für verbindliche Ausk ...
Stand: 27.06.2022
Dialog: 14017
In den FAQ - Versicherungsschutz und Leistungen der DGUV wird die Frage "Wann liegt ein Wegeunfall vor?" wie folgt beantwortet:"Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem unmittelbaren Weg zu und von der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Ehrenamt, etc.) ereignen. Der versicherte Weg beginnt mit dem Verlassen der Außentür des Wohngebäudes und endet mit dem Durchschreiten der Außentür ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 43753
Wenn auf dem Heimweg von der Arbeit ihr Pkw wegen eines technischen Defektes liegen bleibt und abgeschleppt werden muss, sehen wir keinen Anlass, dass Sie verpflichtet wären, diese Situation dem Arbeitgeber mitzuteilen. Es liegt auch kein Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor.Nur wenn Sie auf dem Heimweg von der Arbeit Verletzungen oder Gesundheitsschäden erleiden, wäre ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 14218
Zu einer ähnlichen versicherungsrechtlichen Frage (Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?) hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM folgende Antwort gegeben:"Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 15989
durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sind. Konkretisiert wird die DGUV Vorschrift 1 durch die DGUV Regel 100-001, hier insbesondere der Punkt 2.1.1. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk wird u. a. in der DGUV Information 202-089 (bisher: GUV ...
Stand: 13.07.2015
Dialog: 24285
auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII).Arbeiten also außer dem Bauherrn und seinem Ehe- oder Lebenspartner auch Dritte auf einer privaten Baustelle mit, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, die Helfer bei der BG BAU anzumelden, unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R, beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auch in Ihren entsprechenden Informationen hin.In den FAQ der BG ETEM lässt sich zu der Frage "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort nachlesen ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13257
Versicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) haben nach Maßgabe des § 26 SGB VII bei einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf- Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft,- ergänzende Leistungen,- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 11124
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustel ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659