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Wie ist der Versicherungsschutz von Kunden geregelt, die in unserem Lager Ware abholen und diese mit eigenem elektrischen Werkzeug teilen?

KomNet Dialog 13205

Stand: 18.12.2014

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Wie ist der Versicherungsschutz bei Kunden geregelt, die im Lager Ware abholen und diese mit eigenem elektrischen Werkzeug teilen? Z.B. Ein Kunde holt ein Flacheisen in 6 m Länge und muss es aus transporttechnischen Gründen in 3 m teilen. Darf ich dies gestatten? Darf der Kunde evtl. unsere Sägen benutzen?

Antwort:

Es müssen zwei Fälle unterschieden werden:

1. Ist der Kunde zum Zeitpunkt des Sägens im Auftrag eines Unternehmers tätig
oder
2. ist der Kunde "Privatmann".

Für beide Fälle gilt, das die Säge technisch in Ordnung ist.

zu 1. der Mitarbeiter des Fremdunternehmens muss in die Bedienung der Säge eingewiesen sein und in der Gefährdungsbeurteilung ist der "Fremdeinsatz" zu berücksichtigen.
Der Mitarbeiter ist bei der Berufsgenossenschaft, bei der der Unternehmer Mitglied ist, versichert.

zu 2. der "Privatmann" ist ebenfalls einzuweisen; ggfs. reicht der Hinweis auf einen Haftungsausschluss.
Der "Privatmann" genießt keinen berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutz.