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Wer muss einen Wegeunfall melden?

KomNet Dialog 6958

Stand: 17.04.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Ein Kollege hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall. Was genau und an wen muss er den Wegeunfall melden?

Antwort:

Bei Wegeunfällen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch bei der DGUV.

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten: "Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht imstande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt".

Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, meldepflichtige Wege- bzw. Arbeitsunfälle dem Unfallversicherungsträger und in Kopie der staatlichen Arbeitsschutzbehörde mitzuteilen. Entsprechende Vordrucke bieten die Unfallversicherungsträger auf ihren Internetseiten an. 

Der Unternehmer hat auch bei nichtmeldepflichtigen Wege- oder Arbeitsunfällen dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln (§ 24 Absatz 6 DGUV Vorschrift 1).

Weitere Regelungen zum Thema "Erste Hilfe" können der DGUV Regel 100-001 unter Unter Punkt 4 "Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" Abschnitt C entnommen werden.