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Sind Mitarbeiter, die für ihren Arbeitgeber im privaten Homeoffice arbeiten auch gem. SGB VII gesetzlich unfallversichert?

KomNet Dialog 42980

Stand: 27.03.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Sind Mitarbeiter, die für ihren Arbeitgeber im privaten Homeoffice arbeiten auch gem. SGB VII gesetzlich unfallversichert?

Antwort:

Ja, der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für das Homeoffice.

In § 8 Abs. 1 des SGB VII wird hierzu ausgeführt:

"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte."


Auf die Information der DGUV - Versicherungsschutz im Homeoffice weisen wir hin.