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KomNet-Wissensdatenbank

Kann die BG bei Zeitungszustellern von einer nicht versicherten Tätigkeit ausgehen, wenn diese während der Zustellung ihren Privat-PKW benutzen?

KomNet Dialog 18659

Stand: 18.12.2014

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Beim Zustellen von Zeitungen kommt es vor, dass Zusteller/Innen mit ihrem Privat-PKW 1. in das Zustellgebiet fahren, den PKW parken und dann zu Fuß zustellen, 2. in ländlichen Gebieten oder Mischgebieten mit großen Grundstücken zwar zu Fuß die Zeitung zustellen, aber innerhalb des Zustellgebietes mit dem Privat-PKW ein Stück weiter fahren, um die Laufwege zu verkürzen, 3. von einem Zustellgebiet zum nächsten fahren und dann wieder zu Fuß zustellen. Könnte die BG im Falle eines Unfalles unter den unter 1, 2 oder 3 geschilderten Umständen von einer NICHT VERSICHERTEN TÄTIGKEIT ausgehen?

Antwort:

Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären.

Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustellen von Sendungen ", die sich auch auf Zeitungszusteller/innen bezieht, weisen wir hin.