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Handelt es sich um einen Wegeunfall, wenn eine Person auf dem Weg zur Arbeit in einem Mehrfamilienhaus auf der Treppe stürzt?

KomNet Dialog 42901

Stand: 10.03.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Eine Person ist auf dem Weg zur Arbeit im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gestürzt. Konkret hat die Person ihre Wohnung verlassen, jedoch nicht das Gebäude. Die Person ist auf der Treppe hinunter zur Haustür gestürzt. Handelt es sich hier um einen Wegeunfall, welcher durch die BG versichert ist?

Antwort:

Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BGHW folgendes nachlesen:


"Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. (...)

Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes."


Hinweis:

Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R und die Informationen im DGUV-Forum möchten wir hinweisen.