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Handelt es sich um einen Wegeunfall, wenn eine Person auf dem Weg zur Arbeit in einem Mehrfamilienhaus auf der Treppe stürzt?
KomNet Dialog 42901
Stand: 02.11.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Eine Person ist auf dem Weg zur Arbeit im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gestürzt. Konkret hat die Person ihre Wohnung verlassen, jedoch nicht das Gebäude. Die Person ist auf der Treppe hinunter zur Haustür gestürzt. Handelt es sich hier um einen Wegeunfall, welcher durch die BG versichert ist?
Antwort:
Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BG ETEM folgendes nachlesen:
"Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Arbeit. Der versicherte Weg beginnt und endet an der Außentür des Wohnhauses. Die Wahl des Verkehrsmittels steht den Versicherten frei."
Hinweis:
Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R möchten wir hinweisen.