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Darf ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch zur Arbeit kommen, wenn er arbeitsunfähig geschrieben ist?
KomNet Dialog 26115
Stand: 08.03.2016
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ist es richtig, dass ein Arbeitnehmer mit einer ärztlichen Arbeitunfähigkeitsbescheinigung auch innerhalb dieser zur Arbeit kommen kann, wenn er das möchte? "Gesundschreiben" vom Arzt ist nicht zwingend notwendig? Ist der Arbeitnehmer für alle Tätigkeiten über die BG abgesichert oder könnte es Probleme geben?
Antwort:
Der Arbeitgeber darf den Mitarbeiter jedoch nicht vor Ablauf der in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgewiesenen Frist zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Jede Form des Druckes auf den Arbeitnehmer ist nicht erlaubt und nicht mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vereinbar.
In den FAQs der BG ETEM ist zudem folgendes nachzulesen:
Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?
Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie sich selbst im Betrieb gefährden können, wenn Sie sich vorzeitig und gegen ärztlichen Rat für eine Tätigkeitsaufnahme entscheiden.