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Wenn sich in Kindertageseinrichtungen ein Kind verletzt, muss dann ein Eintrag im Verbandbuch erfolgen?

KomNet Dialog 24285

Stand: 13.07.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Wenn sich in Kindertageseinrichtungen ein Kind verletzt, muss dann ein Eintrag im Verbandbuch erfolgen? Das Kind ist ja im eigentlichen Sinne kein Beschäftigter, eher "Kunde".

Antwort:

Nach § 2 (1) Nr. 8 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert:
(...)
a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 des Achten Buches,
(...)

Nach § 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und Versicherte.

Zu den Grundpflichten des Unternehmers nach § 2 (1) DGUV Vorschrift 1 gehört, dass der Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für
eine wirksame Erste Hilfe zu treffen hat. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind.


Nach § 3 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit
verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sind.

Konkretisiert wird die DGUV Vorschrift 1 durch die DGUV Regel 100-001, hier insbesondere der Punkt 2.1.1.

Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk wird u. a. in der DGUV Information 202-089 (bisher: GUV-SI 8066) "Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen" auf das Erfordernis eines Verbandbuches eingegangen.

Fazit:
Auch für Kinder in der Kindertageseinrichtung ist ein Verbandbuch zu führen.

Auf die Internetseite www.sichere-kita.de möchten wir hinweisen.