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der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.- DGUV Vorschrift 52 "Krane" § 36 "Personentransport"Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 13862
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur Personenschäden ab. In einem Artikel der DGUV ist erläutert, dass"Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. Ausnahmen:Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oderdurch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)werden ersetzt." Für verbindliche Ausk ...
Stand: 27.06.2022
Dialog: 14017
In den FAQ - Versicherungsschutz und Leistungen der DGUV wird die Frage "Wann liegt ein Wegeunfall vor?" wie folgt beantwortet:"Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem unmittelbaren Weg zu und von der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Ehrenamt, etc.) ereignen. Der versicherte Weg beginnt mit dem Verlassen der Außentür des Wohngebäudes und endet mit dem Durchschreiten der Außentür ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 43753
Wenn auf dem Heimweg von der Arbeit ihr Pkw wegen eines technischen Defektes liegen bleibt und abgeschleppt werden muss, sehen wir keinen Anlass, dass Sie verpflichtet wären, diese Situation dem Arbeitgeber mitzuteilen. Es liegt auch kein Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor.Nur wenn Sie auf dem Heimweg von der Arbeit Verletzungen oder Gesundheitsschäden erleiden, wäre ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 14218
Ja, der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für das Homeoffice.In § 8 Abs. 1 des SGB VII wird hierzu ausgeführt:"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundhe ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 42980
Der Arzt bescheinigt mit der Krankschreibung die voraussichtliche Dauer einer Arbeitsunfähigkeit. Fühlt sich ein Arbeitnehmer vor dem vom Arzt genannten Termin gesund und arbeitsfähig, besteht grundsätzlich - auch versicherungsrechtlich - die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer trotz einer vom Arzt bescheinigten voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit auf freiwilliger Basis die Arbeit wieder aufnimmt ...
Stand: 05.11.2023
Dialog: 26115
Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BGHW folgendes nachlesen:"Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. (...)Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes."Hinweis:Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R ...
Stand: 10.03.2023
Dialog: 42901
Zu einer ähnlichen versicherungsrechtlichen Frage (Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?) hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM folgende Antwort gegeben:"Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 15989
Kolleginnen ggf. nicht geglaubt wird, dass sie so früh anfangen wollen zu arbeiten.Dieser Verdacht läßt sich leicht entkräften, da ein von Ihnen genannter früher Arbeitstermin offensichtlich relativ häufig vorkommt. Es genügt, wenn Sie über eine Stempelkarte verfügen, durch die belegt ist, dass Sie gelegentlich oder regelmäßig Ihre Arbeit sehr früh anfangen. Gibt es keine Stempelkarten, so ist eine Aussage ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 5459
Bei Wegeunfällen besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch bei der DGUV.Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten: "Versicherte haben unverzüglich jede ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 6958
Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen Woh ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 4007
Unter "Rund um das Thema Versicherungsschutz und Zuständigkeit" teilen die Landesverbände der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung folgendes mit:"Sind Wege zur Kantine oder zu naheliegenden Geschäften oder Heimfahrten während der Mittagspause versichert?Wege zur Nahrungsaufnahme sind grundsätzlich bis zur Außenhaustür der Kantine oder des Geschäftes bzw. Lokals versichert, in dem dort gespeis ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 12942
Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet, wobei Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt, definiert wird.Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11566
"Das Rauchen an sich ist eine sog. unversicherte Tätigkeit, da sie allein eigenwirtschaftlich ist und das Rauchen als Konsum sog. Genussmittel nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu Rauchen trifft jeder Versicherte für sich ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 9659
Auf der Seite der BG Bau ist nachzulesen, dass bei Arbeiten außer einem selbst und dem Ehe- bzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mitarbeiten man per Gesetz verpflichtet ist, die Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.Zu diesen Hilfskräften gehören ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
werden.Hinweis: In Abhängigkeit vom Alter der Schüler*innen ist auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG zu beachten. Auf die entsprechenden Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) wird hingewiesen. Die im Leitfaden "Schülerbetriebspraktikum" gegebenen Informationen sind dann sinngemäß anzuwenden. ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 15413
nachlesen: "Während der Wartezeit im häuslichen bzw. sonstigen privaten Bereich nein. Auf dem Weg zum angeforderten Arbeitseinsatz besteht Versicherungsschutz wie beim normalen Weg zur Arbeit." ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 13257
sieht es bei Arbeitslosen aus, die sich auf Grund einer Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei möglichen Arbeitgebern vorstellen. Diese stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."Da es sich hier um eine versicherungsrechtliche Fragestellung handelt, zu der KomNet keine weitere Beratung anbietet, regen wir an, den zuständigen Unfallversicherungsträger direkt anzusprechen. ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 14548
Arbeitsentgelts, 2. der auf die Arbeitsentgelte nach der Nummer 1 entfallenden von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und nach § 172 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Beitragszuschüsse nach § 257 des Fünften und nach § 61 des Elften Buches ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 11070