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KomNet-Wissensdatenbank

Sind Schüler, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, gesetzlich unfallversichert?

KomNet Dialog 15413

Stand: 17.12.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Sind Schüler, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren wollen, auch über die BG versichert?

Antwort:

Für Praktikanten besteht auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.


Weiterführende Informationen werden von der DGUV angeboten: DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum.


Detailfragen sollen im direkten Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) geklärt werden.


Hinweis: 

In Abhängigkeit vom Alter der Schüler*innen ist auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG zu beachten. Auf die entsprechenden Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) wird hingewiesen. Die im Leitfaden "Schülerbetriebspraktikum" gegebenen Informationen sind dann sinngemäß anzuwenden.