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verbundenen Gefährdung wird nach dem §§ 5, 6 ArbSchG gefordert. Der Arbeitgeber und die nach § 13 Abs. 1 ArbSchG genannten Personen sind für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) verantwortlich. In den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung werden die Anforderungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich durchgeführt werden (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Diese grundsätzliche Forderung wird in einigen Spezialgesetzen konkretisiert, z.B. im § 6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV: "Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 28215
" sollten an den einzelnen Standorten durch intensive Mitarbeiterbeteiligungen und Einbeziehung der lokalen Gremien (lokale Vertreter des Arbeitsschutzausschusses, falls vorhanden Mitglieder, die in der Betrieblichen Gesundheitsförderung tätig sind, etc.) weitergehende Gefährdungen ermittelt bzw. verifiziert werden, dass das "Grundgerüst" abdeckend für alle psychischen Gefährdungen ist. Maßnahmen ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
Die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es wird empfohlen, die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu verknüpfen.Falls die Gefährdungsbeurteilung ergibt ...
Stand: 22.05.2017
Dialog: 29323
In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden nur wenige konkrete formale Anforderungen an die Gestaltung der Unterweisungsunterlagen und der Gefährdungsbeurteilung gestellt. Auch in den zu den Unterweisungen und zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlichten technischen Regeln wie TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/trgs) wird der Schwerpunkt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
zu wählen, dass die Gefahr vermieden oder minimiert wird. Der Schnitt mit einem Messer soll durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verhindert werden. Kommt es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung noch zu einer Restgefahr, sind weitere Maßnahmen zu benennen. Ziel alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Zusätzlich und unabhängig von den angesprochenen ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44025
Rettungsweg vorhanden, führt im Regelfall der Nebenrettungsweg (früher: 2. Rettungsweg) über ein Fenster je Nutzungseinheit und Geschoss sowie über Leitern der Feuerwehr. Im Erdgeschoss funktioniert auch der Sprung aus dem Fenster, wenn die Brüstungshöhe von 1,2 m nicht überschritten wird.Im Bauprüfdienst 05/2012 des Amtes für Bauordnung und Hochbau Hamburg ist zu der Thematik aufgeführt: Zu § 35 Abs. 4 ...
Stand: 23.11.2019
Dialog: 28326
(F2288) mit den Bedingungen des sicheren und beanspruchungsoptimalen Einsatzes von HMDs. Zum Einsatz von Datenbrillen gibt es unseres Wissens nach noch keine spezifischen Regelungen. Somit müssen die Fragen eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Hierbei sind insbesondere auch die Informationen und Erfahrungen der Hersteller zu berücksichtigen. Datenbrillen ...
Stand: 12.11.2015
Dialog: 25264
voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in Betrieben, also auch z.B. Wartungen, Instandhaltungen und Reparaturen etc. zu berücksichtigen. Eine "arbeitsablauforientierte" Gefährdungsbeurteilung in dem Sinne, dass alle diese Tätigkeiten abdeckend erfasst werden, ist also gesetzeskonform. In einigen Hilfsmitteln wird auch der Begriff "objektbezogene Gefährdungsbeurteilung" verwendet. Dieser Begriff ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18511
der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft. Hierbei hat er neben der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117
Die Rechtsgrundlage zur Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 5 Arbeitsschutzgesetz. Danach kann sich eine Gefährdung u. a. durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben. Die Beurteilung hat tätigkeitsbezogen zu erfolgen, wobei bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25424
In Ihrem Fall ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, wenn die Sicherheit anderer Personen durch die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gefährdet ist.Grundsätzlich muss keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wenn ein Betrieb keine Beschäftigten hat. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30842
Das Begehen eines Abwasserschachtes, der keine Steigeisen, -bügel oder ähnliches hat, ist möglich, sofern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden, die ein gefahrloses Begehen des Abwasserschachtes ermöglichen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und das berufsgenossenschaftliche ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42731
Inwieweit die Rettungsassistenten befähigt sind, die Beförderung von zwangsweise untergebrachten psychisch kranken Menschen durchzuführen, muss vom Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Folgende spezifische Hilfsmittel können wir Ihnen dazu an die Hand geben:Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hält diverse ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 5511
Es gibt kein grundsätzliches Verbot für Festmacher, kurze Hosen zu tragen. Die Frage ist, ob spezielle Arbeitsschutzkleidung bei der Arbeit erforderlich ist oder nicht.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen. Zur Beurteilung kann die DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung ...
Stand: 10.06.2016
Dialog: 26773
Eine Risikobewertung ist Teil einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Es gibt in Deutschland keine vorgeschriebene Form der Risikobewertung. Es gibt aber zahlreiche Hilfestellungen von Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Es ist sinnvoll, sich an die Vorgaben zu halten, die für die eigene Branche von Berufsgenossenschaften und oder Aufsichtsbehörden herausgegeben ...
Stand: 23.02.2016
Dialog: 26001
Gefährdungsbeurteilung. Arbeiten ganz ohne Absturzsicherung sind praktisch nicht zulässig. Die Einteilung in der Abbildung 2 gibt einen Überblick über das Ausmaß möglicher Gefährdungen im Zusammenhang mit Anfällen. Sofern die Gefährdungsbeurteilung nichts anderes ergibt, bestehen bei Tätigkeiten bis zu einer Absturzhöhe von 1 m keine gesundheitlichen Bedenken, da diese Gefährdung in der Regel denen des täglichen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 24233