Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Dürfen die Festmacher im Hafen während der Arbeitszeit kurze Hosen tragen?

KomNet Dialog 26773

Stand: 10.06.2016

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen

Favorit

Frage:

Wir sind ein Festmacherbetrieb. Dürfen die Festmacher im Hafen während der Arbeitszeit kurze Hosen tragen?

Antwort:

Es gibt kein grundsätzliches Verbot für Festmacher, kurze Hosen zu tragen.

 

Die Frage ist, ob spezielle Arbeitsschutzkleidung bei der Arbeit erforderlich ist oder nicht.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dies im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen.

 

Zur Beurteilung kann die DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" herangezogen werden.

 

Für die Tätigkeit als Festmacher ist mindestens Warnkleidung mit Wetterschutz erforderlich.

Grundsätzlich gilt, je großflächiger das Hintergrundmaterial und je höher der Rückstrahlwert des Reflexmaterials einer Warnkleidung ist, desto besser kann sie wahrgenommen werden.

 

Zur Kategorisierung wird Warnkleidung wird je nach Mindestfläche an fluoreszierendem sowie retroreflektierendem Material in drei Klassen eingeteilt, wobei Klasse 3 die beste Sichtbarkeit bietet und für Häfen ausgewählt werden sollte.

 

Auf dem Markt gibt es Warnkleidung mit kurzer Hose, speziell für den Sommer, die diesen Anforderungen gerecht werden kann.

Bei der Berechnung der Reflexionsfläche muss aber berücksichtigt werden, dass die retroreflektierenden Streifen und das fluoreszierende Hintergrundmaterial möglicherweise durch ein Arbeitsgerät

verdeckt sein können. Der Arbeitgeber muss nun ermitteln, ob eine Reduzierung der Warnwirkung durch das Tragen von kurze Hosen und Rettungswesten vertretbar ist.

 

Die DGUV Information 212-016 "Warnkleidung" Hinweise für die Kombination von Warnkleidung.

 

Entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, dass das Tragen von kurzen Hosen möglich ist, muss er auch festlegen, welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung getroffen werden müssen.


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.