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Gibt es in Deutschland eine vorgeschriebene Risikobeurteilungsmatrix?

KomNet Dialog 26001

Stand: 23.02.2016

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Beurteilungsinstrumente, Hilfsmittel

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Frage:

Gibt es in Deutschland eine vorgeschriebene Risikobeurteilungsmatrix oder dürfen Risiken mit einem selbst erstellten bzw. ausländischen System beurteilt werden?

Antwort:

Eine Risikobewertung ist Teil einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.

Es gibt in Deutschland keine vorgeschriebene Form der Risikobewertung. Es gibt aber zahlreiche Hilfestellungen von Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Es ist sinnvoll, sich an die Vorgaben zu halten, die für die eigene Branche von Berufsgenossenschaften und oder Aufsichtsbehörden herausgegeben werden.

Die von Ihnen erstellte Risikobewertung unterliegt der Überprüfung durch die Berufsgenossenschaften und die Aufsichtsbehörden. Wenn Sie eine eigene Matrix entwickeln, was nicht verboten ist, dann besteht die Möglichkeit, daß Sie Ihren Weg umfangreich erklären müssen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der DGUV.