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Gibt es eine Vorschrift, welche bei Feueralarm das automatische Hochfahren von Außenjalousien anordnet?

KomNet Dialog 28326

Stand: 23.01.2017

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen

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Frage:

Gibt es eine Vorschrift, welche bei Feueralarm das automatische Hochfahren von Außenjalousien anordnet? Details: An einem Bürogebäude ist eine Außenjalousie montiert, die bei zu starkem Wind automatisch hochfährt. Bei Feueralarm bleiben die Jalousien jedoch im eingestelltem Zustand. Um die Rettung von Personen aus dem ersten oder zweiten Stockwerk über Fenster zu ermöglichen, wären hoch gefahrene Jalousinen sinnvoll. Um den Aufwand (und die Kosten) gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, suche ich ein Gesetz, eine Verordnung oder Ähnliches, in der solche Fälle behandelt werden. Ein zweiter Fluchtweg existiert aus den oberen Stockwerken über ein zweites Treppenhaus, anhand einer Gefährdungsbeurteilung ist der Aufwand nicht begründbar.

Antwort:

Das Hochfahren der Jalousinen ist nicht erforderlich.

Ist aus einer Nutzungseinheit neben dem ersten baulichen Rettungsweg (Treppenraum) noch ein weiterer baulicher Rettungsweg (2. Treppenraum) erreichbar, dann sind Rettungswege über Fenster und Rettungsgeräte der Feuerwehr (Leitern) nicht erforderlich.  Diese Aussage gilt allerdings auch für Nutzungseinheiten im Erdgeschoss.

Ist nur ein baulicher Rettungsweg vorhanden, führt im Regelfall der zweite Rettungsweg über ein Fenster je Nutzungseinheit und Geschoss sowie über Leitern der Feuerwehr. Im Erdgeschoss funktioniert auch der Sprung aus dem Fenster, wenn die Brüstungshöhe von 1,2 m nicht überschritten wird.


Im Bauprüfdienst 05/2012 ist zu der Thematik folgendes aufgeführt: Zu § 35 Abs. 4 Satz 2 der HBauO 

"Fenster als Rettungsweg:
Fenster, die als Rettungswege dienen, sollten ein stehendes Öffnungsformat (mit mind. 0,9 m Breite x 1,2 m Höhe) aufweisen, um Rettungs- und Löscharbeiten der Feuerwehr zu ermöglichen. Feststehende Pfosten oder Riegel im Fensterrahmen behindern die Rettungsarbeiten. Im Brandfall muss sichergestellt sein, dass Personen sich gegenüber den Rettungskräften bemerkbar machen können. Daher ist der Betrieb von elektrisch betriebenen Rollläden bei Fenstern die als Rettungsweg dienen, auch im Brandfall sicherzustellen. Die Rollläden müssen entweder mechanisch (z.B. Handkurbel) zu öffnen sein oder über eine gesicherte akkubetriebene Steuerung verfügen, mit der sie bei einem Stromausfall hochfahrbar sind."