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KomNet-Wissensdatenbank

Was ist beim Einsatz von Datenbrillen für Lageristen (einschließlich Staplerfahrer) zu beachten?

KomNet Dialog 25264

Stand: 12.11.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen

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Frage:

Es ist geplant, im Rahmen der Indutrie 4.0, im Lagerbereich auf Datenbrillen umzusteigen. Es werden Informationen direkt vor das Auge des Lageristen projeziert. Diese Brillen sollen auch die Staplerfahrer in der Kommissionierung und Verladung erhalten. Hier stellen sich einige Fragen, ist dies überhaupt zulässig d.h. wird hier durch das sichere Führen des Staplers beinträchtigt? Gibt es hierzu bereits Vorschriften etc.? Liegen bereits erste Erkenntnisse aus der Praxis vor? Genügt eine Betrachtung in der Gefährdungsbeurteilung? Werden möglicherweise Vorsorgeuntersuchungen fällig? Wie kann der Betriebsarzt unterstützen?

Antwort:

Der Oberbegriff für Datenbrillen lautet "Head-Mounted Displays" (HMD). Hierunter versteht man auf dem Kopf getragene visuelle Ausgabegeräte, die Bilder auf einen augennahen Bildschirm oder direkt auf die Netzhaut projizieren. Datenbrillen gehören zu den einfachen Formen von Head-Mounted Displays.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) befasst sich aktuell in Form eines Forschungsprojektes (F2288) mit den Bedingungen des sicheren und beanspruchungsoptimalen Einsatzes von HMDs.

Zum Einsatz von Datenbrillen gibt es unseres Wissens nach noch keine spezifischen Regelungen. Somit müssen die Fragen eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Hierbei sind insbesondere auch die Informationen und Erfahrungen der Hersteller zu berücksichtigen.

Datenbrillen sollen die Anwender bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Im Lagerbereich könnten beispielsweise beim Kommissionieren die Informationen auf dem Pickzettel auf die Datenbrille übertragen werden,  so dass der Kommissionierer die erforderlichen Daten immer im Blick und beide Hände frei hat. Eingesetzt werden hier üblicherweise monokulare HMDs. Diese projizieren die Daten nur vor ein Auge, so dass das Sichtfeld des Nutzers nicht zu stark beeinflusst wird.

Die Auswahl eines HMDs muss stets in Abhängigkeit von der genauen Verwendung, der Umgebungsbedingungen und der individuellen Charakteristika der Nutzer erfolgen (handelt es sich beim Nutzer um einen Brillenträger, auf welches Auge soll bei monokularen HMDs die Projektion erfolgen usw.). In Bezug auf die Akzeptanz sollten mit den späteren Nutzern Tests in Bezug auf den Tragekomfort durchgeführt werden. Auch die Art und Menge der eingespielten Informationen muss vor dem Einsatz kritisch geprüft werden.

Während der Einsatz von Datenbrillen für Lagerarbeiten diverse Vorteile mit sich bringt, ist der Einsatz solcher Brillen für Staplerfahrer kritisch zu sehen. In dem Fachbeitrag "Beanspruchungsoptimaler Einsatz von Head-Mounted Displays als Arbeitsassistenz" (Technische Sicherheit, Bd.5, 2015, Nr.1/2) schreiben die Autoren (Mitarbeiter der BAuA): "Sollte für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe, z. B. aus sicherheitstechnischen Gründen, die Sicherstellung des gesamten Sicht- und Blickfeldes erforderlich sein, ist der Einsatz eines HMDs zu vermeiden. Darüber hinaus eignet sich ein HMD nicht für Aufgaben, bei denen es bei der Primäraufgabe einer hohen Aufmerksamkeit bedarf." 
 
In Bezug auf die Staplerfahrer ist somit zunächst die grundsätzliche Frage zu klären, ob der Einsatz von Datenbrillen für den spezifischen Anwendungsfall sinnvoll ist. Wenn diese Frage bejaht wird, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu untersuchen, ob dem Einsatz von Datenbrillen für Staplerfahrer unter den betriebsspezifischen Randbedingungen  zugestimmt werden kann. Dabei ist beispielsweise darauf zu achten, dass durch die ins Blickfeld eingespielten Informationen keine Ablenkung des Fahrers erfolgt und das Blickfeld nicht soweit eingeschränkt wird, dass es zu Beeinträchtigungen kommt. Hier sei auch auf den Blickwechsel zwischen der Fahrertätigkeit und dem Blick auf das Display verwiesen. Eine eventuelle Lösung könnte sein, dass Anzeigen in der Datenbrille nicht während des Fahrens erfolgen.

Prinzipiell gilt (Zitat aus o.a. Fachartikel): "Eine permanente Anwendung von HMDs wird nicht empfohlen. Außerdem sollte das "Wegklappen" bzw. Abnehmen des HMDs während der Arbeitsaufgabe ohne Erschwernis möglich sein."

Beim Einsatz von Bildschirmbrillen sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge entsprechend dem Grundsatz G37 angeboten werden. 


Fazit:
Die Bedingungen, unter denen HMDs eingesetzt werden können, sind eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Auswahl von HMDs hat anwendungsbezogen zu erfolgen. Neben der passenden Hardware ist auch auf die spezifische Software besonderer Wert zu legen. Empfehlenswert ist vor der allgemeinen Einführung die Erprobung in Form eines Pilotprojektes.


Hinweis:

Neben der BAuA beschäftigt sich auch das 

Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Alte Heerstraße 111,
53757 Sankt Augustin

mit dem Einsatz von HMDs.