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KomNet-Wissensdatenbank

Was ist bei der Beförderung von zwangsweise untergebrachten psychisch kranken Menschen durch Rettungsassistenten zu beachten?

KomNet Dialog 5511

Stand: 21.08.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungsbeurteilungen

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Frage:

Wir betreuen gemäß der DUV Vorschrift 2 einen Rettungsdienst. Vom Landkreis sind Rettungsassistenten des Rettungsdienstes als Verwaltungsvollzugsbeamte bestellt worden. Diese nehmen die Tätigkeiten der Beförderung bei einer zwangsweisen Unterbringung psychisch kranker Menschen wahr. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Mitarbeiter befähigt sind diese Tätigkeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzgesetzes wahrzunehmen. Welche konkreten Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können bei der Ausübung dieser Tätigkeit als ausreichend erachtet werden?

Antwort:

Inwieweit die Rettungsassistenten befähigt sind, die Beförderung von zwangsweise untergebrachten psychisch kranken Menschen durchzuführen, muss vom Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Folgende spezifische Hilfsmittel können wir Ihnen dazu an die Hand geben:


Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hält diverse Informationen zum Kranken- und Rettungstransport bereit. Für Rettungsdienste gibt es hier eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Siehe dazu auch die DGUV Regel 105-003 (bisher: GUV-R 2106) "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst".

Der Forschungsbericht Fb 1068 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit dem Thema "Sicherheit und Gesundheit im Rettungsdienst".

Auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW finden sich unter dem Suchbegriff "Gewalt und Aggression" viele Fachartikel und sonstige Informationen zu Gewalt und Aggression in Pflege- und Betreuungsberufen.


Weitere Unterstützung erhalten sie evtl. von den Rettungsdienst durchführenden Hilfsorganisationen wie z.B.:

- Arbeiter-Samariter-Bund

- Deutsches Rotes Kreuz

- Johanniter-Unfall-Hilfe

- Malteser Hilfsdienst und der

- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft