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Ist es zwingend erforderlich bei Mannkorbarbeiten über Wasser eine Rettungsweste zu tragen, auch wenn die Personen im Korb angeschlagen sind?

KomNet Dialog 18511

Stand: 19.01.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen

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Frage:

Ist es zwingend erforderlich bei Mannkorbarbeiten über Wasser eine Rettungsweste zu tragen, auch wenn die Personen im Korb angeschlagen angeschlagen sind, und wie ist die gesetzliche Grundlage diesbezüglich?

Antwort:

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierbei ist er  verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.

Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft. Hierbei hat er neben der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" insbesondere auch die DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22)"Bauarbeiten", die DGUV Regel 112-201 (bisher: BGR 201) " Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" und das Merkblatt D 196 "Arbeiten am Wasser" bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung "hinreichend" dokumentiert werden.

Im Anhang 2 der DGUV Regel 112-201 finden sich Beispiele, wann eine Rettungsweste getragen werden sollte. Im Baugewerbe bei Bauarbeiten, wenn eine Absturzgefahr mit zusätzlicher Gefahr des Ertrinkens besteht, z. B. bei allen Bauarbeiten an und über Wasser.