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Reicht es für die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen aus, dass an nur einem Filialstandort die Belastungsfaktoren ermittelt, Maßnahmen abgeleitet und überprüft werden?

KomNet Dialog 24064

Stand: 15.06.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

Ein Unternehmen bietet Dienstleistungen an, die durch entsprechende Betriebsanweisungen und Standards weitestgehend vorgegeben sind. Es gibt mehrere Filialen, die alle das Gleiche tun. Reicht es für die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen aus, dass an einem Standort Belastungsfaktoren ermittelt werden, Maßnahmen abgeleitet und überprüft werden und die Filialleiter der anderen Standorte übernehmen bei tätigkeitsbezogener Analyse (ist dann ja überall gleich) die ermittelten Belastungen und setzen die als wirksam erkannten Maßnahmen um? Müssen Standortfaktoren zwingend (Personal etc.) berücksichtigt werden, wenn es doch um gleichartige Tätigkeiten geht? Müssen Maßnahmen gegen psychische Belastungen nur dann ergriffen werden, wenn mit den Belastungen ein hohes Gesundheitsrisko verbunden ist?

Antwort:

Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben.

Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen.
Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst" sollten an den einzelnen Standorten durch intensive Mitarbeiterbeteiligungen und Einbeziehung der lokalen Gremien (lokale Vertreter des Arbeitsschutzausschusses, falls vorhanden Mitglieder, die in der Betrieblichen Gesundheitsförderung tätig sind, etc.) weitergehende Gefährdungen ermittelt bzw. verifiziert werden, dass das "Grundgerüst" abdeckend für alle psychischen Gefährdungen ist.

Maßnahmen müssen bei "Gefährdungen" getroffen werden, nicht erst bei "hohen Gesundheitsrisiken".
Zur Einstufung, wann eine psychische Gefährdung" vorliegt, wird auf die inzwischen umfangreiche Literatur mit Handlungshilfen verwiesen (z.B. unter www.gda-psyche.de ).