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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
mit diversen typischen elektrischen Betriebsmitteln in Listen zu erfassen und Prüfungen/Anleitungen/Unterweisungen etc. zu dokumentieren, ist aus hiesiger Sicht ausreichend. Besonders kritische Tätigkeiten könnten dann detaillierter dokumentiert werden (z. B. aus ihrem Beispiel: "Maßnahmen gegen Absturz bei Dacharbeiten im Technikbereich xy"). Eine derartige pragmatisch durchgeführte, händelbare ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- Aufgabe des Arbeitgebers. Beim Werksvertrag bleibt der Nachunternehmer Arbeitgeber für seine Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung ist damit ausschließlich seine Angelegenheit (vgl. Factsheet 80 der OSHA . Auf die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (insbesondere § 5 - Vergabe von Aufträgen) weisen wir ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend". Zu Recht stellen Sie fest, dass vom Grundsatz her die Beurteilung "tätigkeitsbezogen" erfolgen soll. Bei der systematischen Erfassung der Gefährdung sind also alle ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
Sicht hier eine Arbeitgeberpflicht besteht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das ArbSchG gibt dem Arbeitgeber nicht vor, wie die Forderung im Unternehmen umgesetzt wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung sollten am Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung interessiert sein. Kommt eine Betriebsvereinbarung nicht zu Stande, entbindet dieses den Arbeitgeber jedoch ...
Stand: 15.05.2013
Dialog: 18513
und Verantwortlichen• Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit• Datum der Erstellung/AktualisierungSpezielle Anforderungen in Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten.Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten kann eine vereinfachte Dokumentation ausreichend sein (Anhang 3).Für nicht stationäre Arbeitsplätze ist dem Arbeitgeber anzuraten, sowohl die Dokumentation der grundlegenden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben. Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
mit Gefahrstoffen" , TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" www.baua.de/trbs) sowie die Informationen unter www.arbeitsschutz.nrw.de. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es also erforderlich, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Informationsbeschaffung zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungsunterlagen sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann, wenn Pflic ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilu ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Maßnahmen vor. Insofern nehmen die weiteren Verordnungen diesen Grundsatz nur noch einmal auf und weisen auf besondere Punkte hin, die zu beachten sind. Vorgaben an die Form der Dokumentation gibt es nicht. Aus praktischer Sicht empfiehlt es sich, gleichartige Gefährdungen und Gegenmaßnahmen aus diesen Rechtsbereichen in einem Dokument ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Tätigkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Ladetätigkeiten auf der Straße. Das dabei Gefahrenmomente durch und für Dritte entstehen können ist zwangsläufig und muss demzufolge auch berücksichtigt werden. Informationen dazu gibt Ihnen z.B. die BG Transport und Verkehrswirtschaft (www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/brancheninfos/gueterkr ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 13200
freigesetzt werden können, sind einteilige Schutzanzüge (Kombinationsanzüge) in Verbindung mit Atemschutzgeräten für Strahlarbeiten vorgeschrieben. Die Kombinationsanzüge müssen hierbei belüftbar sein und dürfen an der Außenseite keine Taschen haben. Die Atemluftversorgung muss so eingerichtet sein, dass eine ausreichende und zuträgliche Luftversorgung auch bei Unterbrechung der Frischluftzufuhr ...
Stand: 21.09.2016
Dialog: 27376
Inwieweit die Rettungsassistenten befähigt sind, die Beförderung von zwangsweise untergebrachten psychisch kranken Menschen durchzuführen, muss vom Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Folgende spezifische Hilfsmittel können wir Ihnen dazu an die Hand geben:Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hält diverse In ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 5511
Für die Durchführung von Therapien in Schwimmbädern sind hier keine speziellen Regelungen bekannt. Trotzdem wird dringend empfohlen, eine Person mit der Befähigung zur Wasserrettung vor Ort zu haben. Dabei kommt es bei geringen Wassertiefen weniger auf die Fähigkeit zum Tauchen der anwesenden Begleitpersonen an, vielmehr ist die Fähigkeit zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen entscheidend. ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 7648
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
oder separat erfasst und bearbeitet werden. Hierbei sollte aber versucht werden, den Bezug zu der Tätigkeit/des Arbeitsplatzes herzustellen, da die Gefährdungen, die sich durch die Arbeitsstätte ergeben, wie z.B. nicht ausreichende Verkehrswege, schlechte Beleuchtung, unzureichendes Mobiliar, geringe Bewegungsfläche etc., sich konkret auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit auswirken und zu Belastungen ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
3.2.3: Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Rundschlingen aus synthetischen Fasern über Personen nur in Verbindung mit einer ausreichend dimensionierten Sekundärsicherung einzusetzen. Diese Sekundärsicherung (i.d.R. Stahlseil) kann sowohl in das Hebeband integriert sein, als auch separat ausgeführt werden, s. Abschnitt 3.5 der DGUV Information 215-313. ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 11764