KomNet-Wissensdatenbank
Gibt es für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, etc.) Mindestanforderungen an den Inhalt?
KomNet Dialog 42614
Stand: 28.02.2019
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
Frage:
Gibt es für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, etc.) Mindestanforderungen an den Inhalt? Hier: Detaillierte Auflistung der betrachteten Gefährdungen und der bereits getroffenen (ausreichenden) Maßnahmen?
Antwort:
In den Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie findet sich folgendes:
"Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Die Dokumentation nach § 6 ArbSchG erfordert keine bestimmte Art von Unterlagen. Es kann sich um Unterlagen in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln. Aus der Dokumentation muss aber erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung effektiv durchgeführt wurde. Die Unterlagen müssen daher Angaben zu dem Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung, zur Festlegung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie zu den Ergebnissen der Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen enthalten. Mindestens sollten sie enthalten:
• Beurteilung der Gefährdungen
• Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen einschl. Terminen und Verantwortlichen
• Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit
• Datum der Erstellung/Aktualisierung
Spezielle Anforderungen in Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten.
Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten kann eine vereinfachte Dokumentation ausreichend sein (Anhang 3).
Für nicht stationäre Arbeitsplätze ist dem Arbeitgeber anzuraten, sowohl die Dokumentation der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung als auch die Dokumentation der die örtlichen Bedingungen berücksichtigenden ergänzenden Gefährdungsbeurteilung vor Ort, z. B. auf der Baustelle, vorzuhalten."
Hinweise:
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz - Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen." und auf dem Portal "Gefährdungsbeurteilung" der BAuA.