Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Welche Regeln beschreiben beim Sandstrahlen den Umgang mit der Luftversorgung? Braucht man für die Atemluft einen extra Kompressor?

KomNet Dialog 27376

Stand: 21.09.2016

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen

Favorit

Frage:

Beim Sandstrahlen wird Druckluft zum Strahlen und Luftversorgung für Mitarbeiter benötigt. Welche Regeln beschreiben den Umgang mit Luftversorgung. Dürfen die beiden Aktivitäten mit einem Kompressor durchgeführt werden. Braucht man für die Atemluft einen extra Kompressor? Was passiert bei Kompressor-Ausfall? Ist ein Druckminderer und Luftfilter ausreichend um beide Aktivitäten mit einem Kompressor zu erledigen.

Antwort:

Die für Sandstrahlarbeiten anzuwendende Regelung ist die DGUV-Regel 100-500 (bisher: BGR 500) "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.24 "Arbeiten mit Strahlgeräten (Strahlarbeiten)". Für Freistrahlarbeiten sind demnach Atemschutzgeräte für Strahlarbeiten zur Verfügung zu stellen. Wenn mindergiftige, giftige, sehr giftige, krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Stoffe freigesetzt werden können, sind einteilige Schutzanzüge (Kombinationsanzüge) in Verbindung mit Atemschutzgeräten für Strahlarbeiten vorgeschrieben. Die Kombinationsanzüge müssen hierbei belüftbar sein und dürfen an der Außenseite keine Taschen haben. Die  Atemluftversorgung muss so eingerichtet sein, dass eine ausreichende und zuträgliche Luftversorgung auch bei Unterbrechung der Frischluftzufuhr sichergestellt ist.

Diese Anforderungen an Atemschutzgeräte für Strahlarbeiten sind "z.B. erfüllt bei Strahlarbeiten durch Strahlerhelme nach DIN EN 271 „Atemschutzgeräte; Druckluft-Schlauchgeräte oder Frischluft-Schlauchgeräte mit Luftförderer mit Haube für Strahlarbeiten; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ mit Prallschutzüberzug und Frischluftversorgung, wenn die aus Druckluftnetzen zugeführte Atemluft durch Filter gereinigt wird und bei Bedarf angewärmt werden kann. Eine ausreichende Schutzwirkung der Atemschutzgeräte ist gegeben, wenn diese mit Sicherheitsscheiben ausgerüstet sind, die fest mit dem Strahlerhelm verbunden sind und über diesen zusätzlich Verschleißscheiben angeordnet sind, die sich auch im Inneren des Strahlraums auswechseln lassen. Die Schutzwirkung dieser Schutzanzüge schließt ein, dass Schutzanzug und  Atemschutzgerät dicht miteinander verbunden werden können, die Abströmöffnungen so angeordnet sind, dass Staub nicht ins Anzuginnere gelangen kann, der Luftaustritt bei allen Arbeitshaltungen gewährleistet ist und die Schutzanzüge ohne fremde Hilfe leicht an- und ablegbar sind. Eine Unterbrechung der Frischluftversorgung kann z.B. durch den Ausfall des Kompressors oder bei längerem Weg des Strahlers innerhalb des Strahlraums ohne Anschluss an das Frischluftversorgungssystem gegeben sein."

Hieraus ergibt sich, dass die Druckluftversorgung für die Strahlgeräte und die Mitarbeiter grundsätzlich mit einem Kompressor erfolgen kann, sofern die "zugeführte Atemluft durch Filter gereinigt wird und bei Bedarf angewärmt werden kann". Ausführungen zur erforderlichen Qualität der zugeführten Atemluft  finden sich in der DGUV Regel 112-119 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
"Die Qualität der Atemluft muss DIN EN 12 021 entsprechen. Wird technische Druckluft, z.B. aus Druckluft-Netzen, zur Atemluft-Versorgung gewählt, ist durch eine halbjährige Überprüfung sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Atemluftqualität nach DIN EN 12 021 erfüllt werden, z.B. hinsichtlich Ölgehalt, Wassergehalt etc.. Geeignete Prüfmittel werden von der Schlauchgeräte-Industrie angeboten."

Die genannten berufsgenossenschaftlichen Regeln finden Sie über www.dguv.de/publikationen

Normen wie die DIN EN 12021 können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag bezogen werden.