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Muss eine Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, wenn nachträglich Ergänzungen eingearbeitet werden sollen?

KomNet Dialog 13313

Stand: 08.01.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

Nach der Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung sollen nachträglich noch Ergänzungen /Korrekturen einer Bereichsleitung mit eingearbeitet werden. Muss in diesem Fall die Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, oder reicht es einen Zusatz/eine Ergänzung zur GFB zu dokumentieren?

Antwort:

Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich.
Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen.

Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B.
- Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen
- Auftreten von Berufskrankheiten
- Anschaffung neuer Maschinen und Geräte
- Einführung neuer Arbeitsstoffe
- Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen
- neue Arbeitsschutzvorschriften etc.

Auf die Informationen zur Gefährdungsbeurteilung unter www.arbeitsschutz.nrw.de bzw. unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de weisen wir hin.