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Ist es erforderlich, das Thema Gefährdungsbeurteilung in einer Betriebsvereinbarung zu regeln?

KomNet Dialog 18513

Stand: 15.05.2013

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Beurteilungsinstrumente, Hilfsmittel

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Frage:

Ist es erforderlich, das Thema Gefährdungsbeurteilung in einer Betriebsvereinbarung zu regeln?

Antwort:

Die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung richten sich an den Arbeitgeber. In § 5 des ArbSchG ist geregelt:
 
"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
[..]""


Das bedeutet, dass aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht hier eine Arbeitgeberpflicht besteht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das ArbSchG gibt dem Arbeitgeber nicht vor, wie die Forderung im Unternehmen umgesetzt wird.

Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung sollten am Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung interessiert sein. Kommt eine Betriebsvereinbarung nicht zu Stande, entbindet dieses den Arbeitgeber jedoch nicht von seinen arbeitsschutzrechtlichen Arbeitgeberpflichten.