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Anschlagmittel für schwebende Lasten in Theatern.

KomNet Dialog 11764

Stand: 19.01.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen

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Frage:

Die Frage betrift den Bereich schwebende Lasten bei Theatern und Bühnen. Zum Einhängen der veränderlichen Dekorationsteile (Wände usw.) wurden/werden bei uns folgende Hilfsmittel benutzt: - (Theater)Lastbänder aus Polyester (PES) nach DIN EN 1492 -1/2 - Kettenschnellverschluss mit Überwurfmutter nach DIN 56926 A/B - Prospektschelle mit Klappscharnier - Schäkel nach DIN 82101 C - Spannschloss nach DIN 1480 in jeweils sinnvoller und lastabhängiger Dimension kombiniert. Hinsichtlich der synthetischen Lastbänder ist jetzt die Frage aufgetaucht, ob diese ohne ein zusätzliches Stahlseil als Sicherung verwendet werden dürfen, und handelt es sich bei der Sicherung um ein Stahlseil, das in das synthestische Lastband eingearbeitet ist, oder ist ein externes Drahtseil zu verwenden (wie wäre dann hier die Fallhöhe zu benmessen bzw. welche Lastaufnahmemittel kommen dann überhaupt in Frage)?

Antwort:

Synthetische Lastbändder dürfen ohne eine zusätzliche Sekundärsicherung (i.d.R.ein Stahlseil) nicht verwendet werden.

Ihre Frage nach der Verwendung von Hebebändern für Lasten über Personen ist wie folgt zu beantworten:
In der DGUV Information 215-313 (bisher: BGI 810-3) "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltugen - Lasten über Personen" findet sich dazu die folgende Regelung in Abschnitt 3.2.3:
Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Rundschlingen aus synthetischen Fasern über Personen nur in Verbindung
mit einer ausreichend dimensionierten Sekundärsicherung  einzusetzen.
Diese Sekundärsicherung (i.d.R. Stahlseil) kann sowohl in das Hebeband integriert sein, als auch separat ausgeführt werden,
s. Abschnitt 3.5 der DGUV Information 215-313.