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und auf die Beteiligung des Betriebsarztes hinzuwirken.In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können (§ 81 Abs. 3 BetrVG).Umfangreiche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Betriebsrates im Arbeitsschutz gibt die Berufsgenossensschaft für Handel und Warenlogistik ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Nein, dies ist nicht zulässig.Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 20 der DGUV Vorschrift 1 i.V.m. § 22 SGB VII . Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Stellung werden in der DGUV Regel 100-001 Punkt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte" und der DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" näher erläutert.Auszüge:"Sicherheitsbeauftragte ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
wurden, aber auch der Betriebsrat und Beschäftigte, soweit sie zur Wahrnehmung ihrer Pflichten Einblick in die Dokumentation nehmen müssen.Unterweisungen der Beschäftigten sind in der Sprache vorzunehmen, die verstanden wird.Ein weiterer Aspekt ist allerdings das Recht der Aufsichtsbehörden, Einblick in die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nehmen zu können. Hier greift § 23 ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten. Den Beschäftigten ist bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes, also auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, das Recht auf Mitwirkung einzuräumen. Im Falle einer Personalvertretung nimmt diese die Mitwirkung war. Bei der Beurteilung von Arbeitsplätzen ist es förderlich ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind."In der Anlage 1 ist u.a. das Arbeitsschutzgesetz explizit genannt.Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der DGUV Regel 100-001 ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42628
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen Arbeitsschutzma ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
Den Begriff Gefährdungsanalyse gibt es im aktuellen Arbeitsschutzrecht nicht.Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden die Begriffe Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) und Gefährdungsbeurteilung (§ 6 ArbSchG) verwandt.Im Mutterschutzgesetz und in den Verordnungen zum ArbSchG (Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnun ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485
. für einen wirksamen Arbeitsschutz und zur Ersten Hilfe der Beschäftigten erforderlich sind. Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers zur Ersten Hilfe sind in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) „Grundsätze der Prävention“ geregelt: Nach § 25 (1) hat der Arbeitgeber durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 22070
Der § 5 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- führt in Absatz 2 recht allgemein aus, dass bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreicht. So entsteht der Eindruck, dass für verschiedene Betriebsstätten eine generelle Gefährdungsbeurteilung ausreichen könnte. Da die verschiedenen Rechtsverordnungen zum ArbSchG, wie die Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 19.02.2016
Dialog: 25969
zu werden, da der Arbeitgeber immer der Verantwortliche ist - auch wenn er die entsprechenden Pflichten übertragen hat. Jeder, der für den Arbeitgeber Pflichten übernommen hat, handelt wie der Arbeitgeber selbst. Insofern ist eine Unterschrift unter eine Gefährdungsbeurteilung nicht notwendig, da diese aus sich heraus für den Arbeitgeber und alle Mitarbeiter rechtsverbindlich ist. Ohne eine entsprechende ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
und Kosten. Der Arbeitgeber schafft im Betrieb durch die Verwendung einer Handlungshilfe die notwendige Transparenz und signalisiert den Beschäftigten, dass er ihre Sicherheit und Gesundheit ernst nimmt. Durch das systematische Vorgehen nach einer Handlungshilfe wird dem Arbeitgeber gegenüber den Aufsichtsdiensten der Nachweis erleichtert, dass er seinen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz nachgekommen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Aus der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren, dürfte sich nur in seltenen Fällen die Notwendigkeit zur Sammlung von personenbezogenen Daten ergeben. Ob bzw. in welchem Umfang in diesen Fällen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
, wenn Pflichten übertragen wurden. Eine Unterschrift unter einer Gefährdungsbeurteilung ist, da diese als solche für den Arbeitgeber und die Mitarbeitenden rechtsverbindlich ist, nicht notwendig.Im Einzelfall kann die Unterschrift jedoch sinnvoll sein, wenn sich der Arbeitgeber z. B. gefahrstoffrechtlich fachlich beraten lässt. So darf die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Abs. 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend". Zu Recht stellen Sie fest, dass vom Grundsatz her die Beurteilung "tätigkeitsbezogen" erfolgen soll. Bei der systematischen Erfassung der Gefährdung sind also alle ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen und findet im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799) auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone Anwendung.Sollten jedoch in anderen Verordnungen weitergehende Regelungen stehen, kann dennoch die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30842
sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Nach § 3 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratende Funktion, d. h. die Verantwortung für den Einsatz der Beschäftigten und die letztendlich getroffenen Maßnahmen liegt ausschließlich beim Arbeitgeber. Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Arbeitgeber (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz). Der Arbeitgeber sollte aber detailliert nach der Begründung für die Haltung der Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680
zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.Dabei gehört es zu seiner Pflicht, eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben. Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten.Eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann auf verschiedene Methoden/Vorgehensweisen zurückgegriffen werden: neben Messungen, Begehungen, Befragung der Beschäftigten, Auswertung von Literatur usw. könnte dabei auch eine Risikoanalyse erfolgen. Es besteht aber keine gesetzliche Pflicht zur Anwendung einer formalisierten Risikoanalyse bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.Weitere Informationen zur Durchführung ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662