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Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B. - E ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42907
Krane dürfen nicht nur über Funkfernsteuerung betrieben weren. Krane müssen grundsätzlich einen abschließbaren Kranhauptschalter haben, über den die gesamte Maschine spannungsfrei geschaltet und gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert werden kann. Gemäß EN 13557 (Krane - Stellteile und Steuerstände) sind kabellose Steuerungen zulässig. Die zusätzlichen Anforderungen für kabellose Steuerunge ...
Stand: 28.10.2015
Dialog: 25130
Im Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz wird zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung folgendes ausgeführt:" Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben? Dies ist notwendig, wenn Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
Das Warnzeichen W 017 "Warnung vor heißer Oberfläche" findet sich in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" .Ob eine Gefahr bei der Berührung einer heißen Oberfläche mit der Haut besteht und somit das Warnzeichen angebracht werden muss, kann nicht pauschal/abschließend beantwortet werden, sondern ist im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Feste ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 7617
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 des ArbSchG die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeits ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117
Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18605
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen, s ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert werden. Sie sollen die für ih ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 11 MuSchG.Wenn also das Ergebnis ...
Stand: 22.05.2017
Dialog: 29323
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
Material in drei Klassen eingeteilt, wobei Klasse 3 die beste Sichtbarkeit bietet und für Häfen ausgewählt werden sollte. Auf dem Markt gibt es Warnkleidung mit kurzer Hose, speziell für den Sommer, die diesen Anforderungen gerecht werden kann.Bei der Berechnung der Reflexionsfläche muss aber berücksichtigt werden, dass die retroreflektierenden Streifen und das fluoreszierende Hintergrundmaterial ...
Stand: 10.06.2016
Dialog: 26773
und der Belastungssituationen. Dass dies an allen Unternehmensstandorten der Fall ist, wird von uns eher kritisch gesehen. Letztlich muss das aber der Arbeitgeber als Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung entscheiden, wobei die Entscheidung begründet sein muss. ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25424
Rechtsgrundlage für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und sind die dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Danach hat der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.Entsprechend § 6 ArbSchG muss ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
Eine Gefährdungsbeurteilung wird betriebsintern dazu verwendet, die Sicherheit von Arbeitsplätzen zu überprüfen, Schutzmaßnahmen festzulegen oder auch durchgeführte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich- in freier Form- zu dokumentieren.Die Aktualität von Gefährdungsbeurteilungen ist regelmäßig (z.B. jährlich) zu prüfen. Nachdem Neuerungen, Umbau ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 21687
In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Tätigkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Ladetätigkeiten auf der Straße. Das dabei Gefahrenmomente durch und für Dritte entstehen können ist zwangsläufig und muss demzufolge auch berücksichtigt werden. Informationen dazu gibt Ihnen z.B. die BG Transport und Verkehrswirtschaft (www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/brancheninfos ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 13200
Nein, eine separate Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich alle potenziell gesundheitsgefährdenden Belastungsfaktoren berücksichtigen, die mit der Tätigkeit und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Dazu gehört auch die psychische Belastung.Rechtsgrundlage ist hier der § 5 Arbeitsschutzgesetz. ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42906
Die geschilderte Problematik ist nicht ungewöhnlich, letztlich werden unterschiedliche Beurteiler immer zu abweichenden Gefährdungsbeurteilungen und unterschiedlichen Maßnahmenpriorisierungen kommen.Gerade die Risiko- und Gefährdungsabschätzung ist in vielen Fällen nicht `mathematisch fassbar und muss ggf. auch nach den bisherigen betrieblichen Erfahrungen etc. erfolgen.Rechtlich gesehen hat ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680