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Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich in meinem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durchführt?
KomNet Dialog 42907
Stand: 05.11.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung
Frage:
Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich in meinem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durchführe?
Antwort:
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz).