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Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich in meinem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durchführt?

KomNet Dialog 42907

Stand: 05.11.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich in meinem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durchführe?

Antwort:

Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz).