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Langt es, wenn Kräne über Funk notausgeschaltet werden, oder muss es noch eine andere Möglichkeit geben?
KomNet Dialog 25130
Stand: 28.10.2015
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen
Frage:
Wir haben mehrere Kranbahnen im Werk. Es werden Kräne von 10 bis 230 to Tragfähigkeit eingesetzt. Zum großen Teil werden die Kräne mit einer Fernbedienung betrieben. Eine Kranbahn mit einem 70 to und einem 150 to Kran konnte man vor 35 Jahren über zwei Not-Aus-Schalter im Notfall von der Bühne aus ausschalten. Inzwischen wurde der Hauptschalter für die Kranbahn ersetzt. Ob die Not-Aus-Schalter noch in Funktion sind, ist mir nicht bekannt. Neue Anlagen, keine Krananlagen, haben grundsätzlich in unserer Firma seit einigen Jahren Not-Aus-Schalter. Frage: Langt es, wenn Kräne über Funk notausgeschaltet werden, oder muss es noch eine andere Möglichkeit geben?
Antwort:
Krane dürfen nicht nur über Funkfernsteuerung betrieben weren.