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Langt es, wenn Kräne über Funk notausgeschaltet werden, oder muss es noch eine andere Möglichkeit geben?

KomNet Dialog 25130

Stand: 28.10.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Spezifische Gefährdungen

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Frage:

Wir haben mehrere Kranbahnen im Werk. Es werden Kräne von 10 bis 230 to Tragfähigkeit eingesetzt. Zum großen Teil werden die Kräne mit einer Fernbedienung betrieben. Eine Kranbahn mit einem 70 to und einem 150 to Kran konnte man vor 35 Jahren über zwei Not-Aus-Schalter im Notfall von der Bühne aus ausschalten. Inzwischen wurde der Hauptschalter für die Kranbahn ersetzt. Ob die Not-Aus-Schalter noch in Funktion sind, ist mir nicht bekannt. Neue Anlagen, keine Krananlagen, haben grundsätzlich in unserer Firma seit einigen Jahren Not-Aus-Schalter. Frage: Langt es, wenn Kräne über Funk notausgeschaltet werden, oder muss es noch eine andere Möglichkeit geben?

Antwort:

Krane dürfen nicht nur über Funkfernsteuerung betrieben weren.

Krane müssen grundsätzlich einen abschließbaren Kranhauptschalter haben, über den die gesamte Maschine spannungsfrei geschaltet und gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert werden kann.
 
Gemäß EN 13557 (Krane - Stellteile und Steuerstände) sind kabellose Steuerungen zulässig. Die zusätzlichen Anforderungen für kabellose Steuerungen und Steuerungssysteme einschließlich der Stopp-Funktion sind im Anhang C geregelt.
 
Zusätzlich werden gemäß BGV D6 an handbedienten Ladestellen programmgesteuerter Krane sowie in deren Arbeitsbereich Nothalteinrichtungen gefordert.