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Nach § 6 Absatz 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.Konkretisiert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4153
.:- Arbeiter-Samariter-Bund- Deutsches Rotes Kreuz- Johanniter-Unfall-Hilfe- Malteser Hilfsdienst und der- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 5511
Gemäß Begriffsbestimmungen Abschnitt 2.7 der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" gilt:"Freimessen ist das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter, Silo oder engen Raum ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht.Beim Freimessen handelt ...
Stand: 04.08.2022
Dialog: 10552
Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz. Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtl ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
Um diese Frage beantworten zu können, ist ein Blick in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hilfreich.Gemäß § 4 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:"1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44025
Ja, Gefährdungen durch psychische Belastungen können via Mitarbeiterbefragung online erhoben werden. Die Ergebnisse und Folgeschritte sowie Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Vermeidung der potenziellen Gefahren sind zudem nachvollziehbar zu dokumentieren.Die Gefährdungsbeurteilung wird als kontinuierlicher und lebender Prozess verstanden und beinhaltet alle Gefährdungen (auch die der ps ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42976
Nach gängiger derzeitiger Rechtsauffassung sind ehrenamtlich Tätige keine Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Allerdings wird sowohl in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) der Begriff des Beschäftigten sehr weit gefasst, so dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Umgang mit Desinfektionsmitteln) oder biologis ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), fordern vom Arbeitgeber, dass er mögliche für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen ermittelt und die erforderlichen Maßnahmen festlegt. Dabei ist das berufsgenossenschaftliche Vorschriften ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 26669
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
In Nummer 9. „Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7)" der LASI-Veröffentlichung „Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" (LV 40) ist Folgendes nachzulesen:„Frage: Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit? Antwort: Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind. Unter mobiler ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Sofern psychische Gefährdungen in der bestehenden Gefährdungsbeurteilung noch nicht betrachtet wurden bzw. es neu aufgetretene Anhaltspunkte für psychische Gefährdungen gibt, durchläuft man den Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu diesem Faktor erneut in folgenden ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 21670
Die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es wird empfohlen, die mutterschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich mit der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz zu verknüpfen.Falls die Gefährdungsbeurteilung ergibt, ...
Stand: 22.05.2017
Dialog: 29323
Die Gefährdungsbeurteilung ist nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- Aufgabe des Arbeitgebers. Beim Werksvertrag bleibt der Nachunternehmer Arbeitgeber für seine Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung ist damit ausschließlich seine Angelegenheit (vgl. Factsheet 80 der OSHA . Auf die Regelungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention (insbesondere § 5 - Vergabe von Aufträgen) weisen wir ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
, wenn Pflichten übertragen wurden. Eine Unterschrift unter einer Gefährdungsbeurteilung ist, da diese als solche für den Arbeitgeber und die Mitarbeitenden rechtsverbindlich ist, nicht notwendig.Im Einzelfall kann die Unterschrift jedoch sinnvoll sein, wenn sich der Arbeitgeber z. B. gefahrstoffrechtlich fachlich beraten lässt. So darf die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Abs. 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).Psychische Belastung1 bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Davon ausgenommen sind Privatfahrzeuge und dienstlich anerkannte Fahrzeuge. Diese gelten als nicht vom Arbeitgeber bereitgestellt und sie gehören damit nicht zu den Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV.Die in der Frage ...
Stand: 31.10.2020
Dialog: 14770
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Voraussetzung ist also, dass die Beschäftigten eine Arbeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für den Arbeitgeber ausführen.Dies spiegelt sich in § 5 ArbSchG auch bei der Erwähnung ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
Sicherheit, Bd.5, 2015, Nr.1/2) schreiben die Autoren (Mitarbeiter der BAuA): "Sollte für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe, z. B. aus sicherheitstechnischen Gründen, die Sicherstellung des gesamten Sicht- und Blickfeldes erforderlich sein, ist der Einsatz eines HMDs zu vermeiden. Darüber hinaus eignet sich ein HMD nicht für Aufgaben, bei denen es bei der Primäraufgabe einer hohen Aufmerksamkeit bedarf ...
Stand: 12.11.2015
Dialog: 25264
Arbeitsschutzmaßnahmen und die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen während der Bauarbeiten. Die Gefährdungsbeurteilung muss vor Beginn der Arbeiten durchgeführt werden und ggf. fortgeschrieben werden, wenn während der Bauarbeiten vorher nicht absehbare Gefährdungen auftreten. Hier abzuwarten, bis "Beschwerden" auftreten, würde dem Gedanken der Prävention und des Gesundheitsschutzes, die diesen Vorschriften ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 des ArbSchG die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeits ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117