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Darf eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung, ausschließlich online im Rahmen einer allgemeinen Mitarbeiterbefragung, durchgeführt werden?

KomNet Dialog 42976

Stand: 16.12.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Beurteilungsinstrumente, Hilfsmittel

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Frage:

Darf eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ausschließlich online im Rahmen einer allgemeinen Mitarbeiterbefragung durchgeführt werden?

Antwort:

Ja, Gefährdungen durch psychische Belastungen können via Mitarbeiterbefragung online erhoben werden. Die Ergebnisse und Folgeschritte sowie Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Vermeidung der potenziellen Gefahren sind zudem nachvollziehbar zu dokumentieren.


Die Gefährdungsbeurteilung wird als kontinuierlicher und lebender Prozess verstanden und beinhaltet alle Gefährdungen (auch die der psychischen Belastungen) in einem Dokument. Wie die Gefährdungsbeurteilung letztlich dokumentiert ist bzw. aussehen soll, ist nicht vorgeschrieben, ob nun auf Papier oder digitaler Form.


Folgendes besagt das ArbSchG zur Dokumentation:


"§ 6 Dokumentation

1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten."


Hinweis:

Auf die "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA Psyche möchten wir hinweisen.