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Wie binde ich die psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung ein?

KomNet Dialog 21670

Stand: 27.08.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Beurteilungsinstrumente, Hilfsmittel

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Frage:

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das klarstellt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit umfasst. Was ist hier zu beachten und wie binde ich diese Anforderungen in bereits bestehende Gefährdungsbeurteilungen ein?

Antwort:

Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen.

Sofern psychische Gefährdungen in der bestehenden Gefährdungsbeurteilung noch nicht betrachtet wurden bzw. es neu aufgetretene Anhaltspunkte für psychische Gefährdungen gibt, durchläuft man den Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu diesem Faktor erneut in folgenden Schritten:

1. Planung und Vorbereitung

2. Erfassung der psychischen Belastungen

3. Datenauswertung und -rückmeldung

4. Ableitung von Maßnahmen

5. Umsetzung der Maßnahmen

6. Wirksamkeitskontrolle.

Eine gute Hilfe zur Implementierung finden Sie in dem IAG Report 1/2013 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Tipps zum Einstieg".

Weiterreichende Literatur und Hinweise auf Fachveranstaltungen zum Thema psychische Belastungen hält die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA - auf ihren Internetseiten unter dem Punkt "Gefährdungsbeurteilung" bereit.