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bestätigt, daß der Kran dafür geeignet ist. Zusätzlich ist ein formelles Verfahren zur Heraufsetzung der Nenntraglast des Kranes durchzuführen. Der Hersteller muß dann auch Auskunft über das Verfahren geben.Eine Gefährdungsbeurteilung, für das Anheben einer zu großen Last mit dem vorhandenen Kran, würde ergeben:- beim Anheben können im Elektromotor Ströme gezogen werden, die zu einer Überlastung ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
Für die Durchführung von Therapien in Schwimmbädern sind hier keine speziellen Regelungen bekannt. Trotzdem wird dringend empfohlen, eine Person mit der Befähigung zur Wasserrettung vor Ort zu haben. Dabei kommt es bei geringen Wassertiefen weniger auf die Fähigkeit zum Tauchen der anwesenden Begleitpersonen an, vielmehr ist die Fähigkeit zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen entscheidend. ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 7648
des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Zur Gefährdungsbeurteilung können unterschiedliche Methoden/Verfahren angewendet werden. Welche Methoden oder Verfahren für den/die zu beurteilenden Arbeitsbereich/Arbeitstätigkeit angewendet werden, hängt von dem zu erwartenden Gefahrenpotential, dem angewendeten Arbeitsverfahren und den eingesetzten Arbeitsmitteln sowie den vorhandenen ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind."Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen für die Beschäftigten zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Eine dieser Schutzmaßnahmen sind die Arbeitsanweisungen. Wenn sie vorhanden sind, ist diesbzgl. das Ziel erreicht ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
" sollten an den einzelnen Standorten durch intensive Mitarbeiterbeteiligungen und Einbeziehung der lokalen Gremien (lokale Vertreter des Arbeitsschutzausschusses, falls vorhanden Mitglieder, die in der Betrieblichen Gesundheitsförderung tätig sind, etc.) weitergehende Gefährdungen ermittelt bzw. verifiziert werden, dass das "Grundgerüst" abdeckend für alle psychischen Gefährdungen ist. Maßnahmen ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
Regelungen für die Sicherheit von Beschäftigten in Spielhallen werden in der DGUV Vorschrift 20 (bisher: BGV C 3) "Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken" getroffen. Nach §§ 3 ff. der DGUV Vorschrift 20 müssen in Spielhallen insbesondere folgende Sicherungssysteme vorhanden sein: - amtsberechtigter Telefonanschluss, - Überfallmeldeanlage - optische Raumüberwachung ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 16682
nicht. Da die SiFa potentiell an allen Arbeitsplätzen und in allen Bereichen des Betriebes Begehungen etc. durchführt, ist die Gefährdungsbeurteilung sicherlich eine komplexe Aufgabe. Es empfiehlt sich, die schon vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Bereiche zugrunde zu legen und zu prüfen, welche der Gefährdungen dann auch auf die SiFa zutreffen und wie diese zu schützen ist (Unterweisungen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18605
der allgemeinen Grundsätze des § 4 Arbeitsschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.Wie man dieses in der Praxis durchführt und lebt, liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Man muss nicht unbedingt jedes einzelne Arbeitsmittel, z. B. jede im Betrieb vorhandene Bohrmaschine, in der Gefährdungsbeurteilung aufführen. Hier reicht es aus, z. B. eine Arbeitsmittelgruppe zu definieren. Gehen ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
Rettungsweg vorhanden, führt im Regelfall der Nebenrettungsweg (früher: 2. Rettungsweg) über ein Fenster je Nutzungseinheit und Geschoss sowie über Leitern der Feuerwehr. Im Erdgeschoss funktioniert auch der Sprung aus dem Fenster, wenn die Brüstungshöhe von 1,2 m nicht überschritten wird.Im Bauprüfdienst 05/2012 des Amtes für Bauordnung und Hochbau Hamburg ist zu der Thematik aufgeführt: Zu § 35 Abs. 4 ...
Stand: 23.11.2019
Dialog: 28326
Verfahrensschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gegeben.Auch bei neuen (oder nachgerüsteten) Maschinen mit vorhandenen Sicherheitseinrichtungen muss auf mögliche Gefährdungen eingegangen werden. Eine mögliche Gefährdung ergibt sich z.B. aus Einstell-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen oder daraus, dass Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden können. Insofern ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
Vorgehensweisen möglich. Wichtig ist, dass Sie sich die potentiellen Gefahren in Ihrem Betrieb (frühzeitig) bewusst machen und erkennen, wo Handlungsbedarf besteht - bevor etwas passiert!" (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA).In § 5 des Arbeitsschutzgesetzes / ArbSchG wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 30879
eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein muss.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A 3.5 Raumtemperatur vorgenommen.Grundsätzlich soll die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 5458
zu finden:"Vorgehensweise bei nicht vorhandener BefähigungLiegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Versicherter nicht in der Lage ist, die ihm zugewiesenen Tätigkeiten zu erbringen, ohne sich selbst oder andere zu gefährden, so besteht ein Beschäftigungsverbot für diese Tätigkeiten. Eine Arbeit darf von Versicherten insbesondere dann nicht ausgeführt werden, wenn eine akute Minderung ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und benutzt werden. Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig und treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikatoren auf. Sie bewirken ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
berücksichtigt werden. Solche Risiken sind allgegenwärtig vorhanden und unabhängig von einer betrieblichen Tätigkeit und einer Alleinarbeit. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter, die in der DGUV Vorschrift 1 erwähnt ist, kann der Arbeitgeber auch solche Risiken in die Gefährdungsbeurteilung einschließen und seine Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend anpassen. ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 22070
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B. "El ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166