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Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfe ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
hat ihre Stärken und Grenzen. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche sind einige Instrumente der GDA-Träger und Sozialpartner zusammengestellt. Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet keine Vorgaben im Hinblick auf einzusetzende Methoden und Instrumente zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastung. Die Betriebe sind grundsätzlich frei in der Auswahl der Verfahren, Methoden und Instrumente ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42910
Eine Rechtsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gestellt werden, ist in Deutschland nicht erlassen. Wie in den "Gemeinsame Grundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen" beschrieben, hat der Gesetzgeber bewusst den Betrieben einen breiten Spielraum für die Gefährdungsbeurteilung gelassen. Die Handlungshilfe wurde daher im Bundesarbeitsblatt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
zusammenzufassen, wie z. B.- Gefährdung durch fehlende Unterweisungen- Durchführung von Unterweisungen nach - GefStoffV - BetrSichV - weiteren Verordnungen etc.- Festlegung der Verantwortlichen und der Termine.- Dokumentation der Durchführung der Maßnahme und der WirksamkeitskontrolleWeiteres Dokumentationsmaterial wie z. B. Prüflisten für Maschinen und überwachungsbedürftige Anlagen nach der BetrSichV ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- selbst sieht keine besondere Sprachregelung vor.Sofern z. B. Englisch im Betrieb "Umgangssprache" ist, kann die Dokumentation auch in dieser Sprache abgefasst werden. Entscheidend ist, dass alle eingebundenen Akteure ihren Pflichten nachkommen können, d. h. die Dokumentation auch lesen und verstehen können. Hierzu gehören Personen, auf die Pflichten delegiert ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
Die Rechtsgrundlage zur Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 5 Arbeitsschutzgesetz. Danach kann sich eine Gefährdung u. a. durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben. Die Beurteilung hat tätigkeitsbezogen zu erfolgen, wobei bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend ist. ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25424
oder einer Tätigkeit ausreichend.(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,4.die Gestaltung von Arbeits ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Unter § 8 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- wird folgendes ausgeführt:"Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben." D.h., der für den Betrieb ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
(§ 4 Nr. 4),zur regelmäßigen Aktualisierung aufgrund von Veränderungen im Betrieb oder neuer Erkenntnisse (§ 3 Abs. 1, § 4 Nr. 3),zur Integration in die betrieblichen Führungsstrukturen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) sowieder Vorrang von Maßnahmen zur Verhältnisänderung (§ 4 Nr. 2 und 5)bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.Ergänzend zu der Gefährdungsbeurteilung existieren häufig ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42905
) Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verlangt mindestens folgende Kenntnisse:1. zu den für die Beurteilung notwendigen Informationsquellen nach Nummer 5.1,2. zu den verwendeten und im Betrieb entstehenden Gefahrstoffen und ihren gefährlichen Eigenschaften nach Nummer 5.2,3. zu den mit den Gefahrstoffen im Betrieb durchgeführten Tätigkeiten,4. zum Vorgehen bei der Beurteilung der Gefährdungen nach Nummer ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4153
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
nicht. Da die SiFa potentiell an allen Arbeitsplätzen und in allen Bereichen des Betriebes Begehungen etc. durchführt, ist die Gefährdungsbeurteilung sicherlich eine komplexe Aufgabe. Es empfiehlt sich, die schon vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Bereiche zugrunde zu legen und zu prüfen, welche der Gefährdungen dann auch auf die SiFa zutreffen und wie diese zu schützen ist (Unterweisungen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer Überprüfun ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten schriftlich beauftragten (§ 13 Arbeitsschutzgesetz).Der Arbeitgeber der Beschäftigten, die im Werkvertrag im fremden Betrieb tätig werden, muss für die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
bemerkbar machen können. Daher ist der Betrieb von elektrisch betriebenen Rollläden bei Fenstern die als Rettungsweg dienen, auch im Brandfall sicherzustellen. Die Rollläden müssen entweder mechanisch (z.B. Handkurbel) zu öffnen sein oder über eine gesicherte akkubetriebene Steuerung verfügen, mit der sie bei einem Stromausfall hochfahrbar sind." Auf die ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge und die DGUV ...
Stand: 23.11.2019
Dialog: 28326
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentatio ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
und Vollständigkeit überprüfbar und verfügbar sein. Bei Arbeitsmitteln, für die keine Betriebs- oder Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 ProdSG mitgeliefert werden muss, ist grundsätzlich eine gesonderte Dokumentation verzichtbar." ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in Betrieben, also auch z.B. Wartungen, Instandhaltungen und Reparaturen etc. zu berücksichtigen. Eine "arbeitsablauforientierte" Gefährdungsbeurteilung in dem Sinne, dass alle diese Tätigkeiten abdeckend erfasst werden, ist also gesetzeskonform. In einigen Hilfsmitteln wird auch der Begriff "objektbezogene Gefährdungsbeurteilung" verwendet. Dieser Begriff ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind."In der Anlage 1 ist u.a. das Arbeitsschutzgesetz explizit genannt.Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der DGUV Regel 100-001 ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42628