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Wie kann ich als Betrieb bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung die psychischen Belastungen ermitteln?

KomNet Dialog 42910

Stand: 06.11.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Beurteilungsinstrumente, Hilfsmittel

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Frage:

Wie wollen in unsere Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen aufnehmen. Wie kann ich als Betrieb bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vorgehen, wenn ich bisher noch keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich habe? Wie kann ich diese ermitteln?

Antwort:

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt nicht im Detail vor, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden sollte. Es benennt jedoch wesentliche Prozessschritte z.B. die Beurteilung, Maßnahmenfestlegung, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation.


Von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden folgende Prozessschritte empfohlen:

  • Vorbereitung: Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen
  • Ermittlung der psychischen Belastung
  • Beurteilung der psychischen Belastung
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
  • Aktualisierung/Fortschreibung
  • Dokumentation


Die einzelnen Prozessschritte sind in den Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung beschrieben.


Für die Ermittlung psychischer Belastung haben sich grundsätzlich drei methodische Ansätze bewährt:

  • die schriftliche Mitarbeiterbefragung
  • die Beobachtung/ Beobachtungsinterviews
  • der moderierte Analyseworkshop

Häufig ist eine Kombination zweier Methoden erforderlich.

 

Für die Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Instrumenten. Deren Anwendung setzt fachliche und methodische Kenntnisse voraus. Jede dieser Methoden hat ihre Stärken und Grenzen. Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche sind einige Instrumente der GDA-Träger und Sozialpartner zusammengestellt.

 

Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet keine Vorgaben im Hinblick auf einzusetzende Methoden und Instrumente zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastung. Die Betriebe sind grundsätzlich frei in der Auswahl der Verfahren, Methoden und Instrumente zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Allerdings muss der Stand der Technik und der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden.

Qualitätsgrundsätze sind in den Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung beschrieben.

 

Weiterführende Informationen:

Broschüre "Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz", ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen