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, Festlegung regelmäßiger Prüffristen, Auflistung von Schutzmaßnahmen, Beseitigung akuter Mängel und Festlegung von Wirksamkeitskontrollen. Der Arbeitgeber trägt zudem die Verantwortung für die Auswahl der beauftragten Personen oder externen Stellen.Soweit die Theorie. Wie sieht die Praxis aus?Eigenes Personal wird i.d.R. nur im Rahmen der eigenen Kompetenz und des eigenen Fachwissens tätig. Ggf ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
Eine Gefährdungsbeurteilung wird betriebsintern dazu verwendet, die Sicherheit von Arbeitsplätzen zu überprüfen, Schutzmaßnahmen festzulegen oder auch durchgeführte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu kontrollieren.Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich- in freier Form- zu dokumentieren.Die Aktualität von Gefährdungsbeurteilungen ist regelmäßig (z.B. jährlich) zu prüfen. Nachdem Neuerungen, Umbau ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 21687
die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratende Funktion, d. h. die Verantwortung für den Einsatz der Beschäftigten und die letztendlich getroffenen Maßnahmen liegt ausschließlich beim Arbeitgeber. Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Arbeitgeber (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz). Der Arbeitgeber sollte aber detailliert nach der Begründung für die Haltung der Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680
Nach dem Arbeitschutzgesetz - ArbSchG trägt der Arbeitgeber grundsätzlich für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer, die bereitgestellten Maschinen gemäß Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und die genutzten Räumlichkeiten gemäß Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Die Verantwortung verbleibt stets beim Arbeitgeber oder bei dem von ihm ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
, die durch ihr know-how zur Gefährdungsbeurteilung beitragen, ist von der fachkundigen Person, die die Gefährdungsbeurteilung in einen zusammenhängenden Text zusammenfügt, auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.Jede beteiligte Person trägt die Verantwortung für das von ihr beigesteuerte Fachwissen. Letztendlich verantwortlich ist der Arbeitgeber, der nach § 3 BetrSichV die Verantwortung dafür trägt, daß vor Beginn ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 24854
dass in diesen Fällen die Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall ergänzt werden könnte. Durch die Abnahme der Anlage durch den Bezirksschornsteinfeger sollten allerdings zusätzliche Gefährdungen durch besondere Brandlasten etc. bereits ausgeschlossen sein.Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber, der private Nutzer ist hier nicht tangiert. ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
mit Gefahrstoffen" , TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" www.baua.de/trbs) sowie die Informationen unter www.arbeitsschutz.nrw.de. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es also erforderlich, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Informationsbeschaffung zur Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungsunterlagen sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinandersetzt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
. Sie sind auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss..." Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Gemäß Punkt 2.12. DGUV Regel ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit geholfen hat. Aufgrund der Rechtslage ist aber auch diese Unterschrift nicht gefordert. Daher ist eine Unterschrift unter eine Gefährdungsbeurteilung nicht zwingend vorgeschrieben. Sie kann aber im Einzelfall sinnvoll sein und deshalb vom Arbeitgeber gefordert werden. Einige Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen sehen daher eine Unterschrift vor. Die Verantwortung ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
gegeben:"Zunächst hat nach der BetrSichV ein Arbeitgeber jeweils die Verantwortung für seine Arbeitnehmer. Insofern hat jeder Arbeitgeber die Maßnahmen zu treffen, die für die sichere Bereitstellung und Benutzung durch seine Arbeitnehmer erforderlich sind. Werden Wartungs oder Reparaturarbeiten (o. Ä.) durchgeführt, ist eine Abstimmung zwischen den Arbeitgebern erforderlich.Wird ein und dasselbe ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 7275
ist es nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Dazu gehört auch die Unterstützung beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung.Es steht aber grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers, ob er sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt unterstützen lässt. Eine rechtliche Verpflichtung dazu ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
: Der Arbeitgeber hat weitgehende Freiheiten, wie er die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung angeht. Empfohlen wird jedoch die zeitgleiche, zumindest zeitnahe Gefährdungsbeurteilung aller Faktoren durch ein Gremium. Weitere Hinweise erhalten Sie unter www.gda-psyche.de ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18605
zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz „Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ hat die Fachkraft für Arbeitssicherheitden Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485
Um diese Frage beantworten zu können, ist ein Blick in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hilfreich.Gemäß § 4 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:"1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44025
Die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung richten sich an den Arbeitgeber. In § 5 des ArbSchG ist geregelt: "(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. [..]"" Das bedeutet, dass aus arbeitsschutzrechtlicher ...
Stand: 15.05.2013
Dialog: 18513
als auch während der Ausführung des Bauvorhabens zu unterstützen.Dazu hat er u. a. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan als wichtige Informationsgrundlage für alle Arbeitgeber zu erstellen, ihre Zusammenarbeit zu organisieren und die Überwachungsmaßnahmen der einzelnen Arbeitgeber zu koordinieren.Nähere Erläuterungen zum Baustellenkoordinator sind der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 - RAB 30 ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz. Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126