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Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen festschreibt. Sinn und Zweck einer Gefährdungsbeurteilung ist es, sich die potentiellen Gefahren im Betrieb bewusst zu machen, diese zu dokumentieren und daraus den entsprechenden Handlungsbedarf ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 16658
aus:§ 5 - Belastungsangaben An jedem Kran müssen dauerhaft und leicht erkennbar die Angaben über die höchstzulässigen Belastungen (Tragfähigkeit) angebracht sein. § 30 - Pflichten des Kranführers (2) Der Kranführer hat bei Mängeln, die die Sicherheit gefährden, den Kranbetrieb einzustellen. § 31 - Tragfähigkeit, Belastung (1) Der Unternehmer hat für den jeweiligen vorgesehenen Einsatz den geeigneten ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- selbst sieht keine besondere Sprachregelung vor.Sofern z. B. Englisch im Betrieb "Umgangssprache" ist, kann die Dokumentation auch in dieser Sprache abgefasst werden. Entscheidend ist, dass alle eingebundenen Akteure ihren Pflichten nachkommen können, d. h. die Dokumentation auch lesen und verstehen können. Hierzu gehören Personen, auf die Pflichten delegiert wurd ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Voraussetzung ist also, dass die Beschäftigten eine Arbeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für den Arbeitgeber ausführen.Dies spiegelt sich in § 5 ArbSchG auch bei der Erwähnung ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
verbundenen Gefährdung wird nach dem §§ 5, 6 ArbSchG gefordert. Der Arbeitgeber und die nach § 13 Abs. 1 ArbSchG genannten Personen sind für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) verantwortlich. In den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung werden die Anforderungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
Die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG . Die Aspekte der Gefährdungen, die sich durch die nachgeordneten Verordnungen (wie z.B. Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung etc.) ergehen, sollen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bearbeitet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist nur dann ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
Der § 2 Abs. 5 BetrSichV lautet: "(5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 24854
In § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln hat, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Nach § 2 Absatz 2 ArbSchG sind Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3 ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 43065
Vorgehensweisen möglich. Wichtig ist, dass Sie sich die potentiellen Gefahren in Ihrem Betrieb (frühzeitig) bewusst machen und erkennen, wo Handlungsbedarf besteht - bevor etwas passiert!" (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA).In § 5 des Arbeitsschutzgesetzes / ArbSchG wird gefordert, dass der Arbeitgeber die im Betrieb vorhandenen Gefährdungen ermittelt und auf dieser Grundlage ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 30879
Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich durchgeführt werden (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Diese grundsätzliche Forderung wird in einigen Spezialgesetzen konkretisiert, z.B. im § 6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV: "Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 28215
(§ 4 Nr. 4),zur regelmäßigen Aktualisierung aufgrund von Veränderungen im Betrieb oder neuer Erkenntnisse (§ 3 Abs. 1, § 4 Nr. 3),zur Integration in die betrieblichen Führungsstrukturen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2) sowieder Vorrang von Maßnahmen zur Verhältnisänderung (§ 4 Nr. 2 und 5)bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hervorgehen.Ergänzend zu der Gefährdungsbeurteilung existieren häufig ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42905
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
Nein, eine separate Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich alle potenziell gesundheitsgefährdenden Belastungsfaktoren berücksichtigen, die mit der Tätigkeit und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Dazu gehört auch die psychische Belastung.Rechtsgrundlage ist hier der § 5 Arbeitsschutzgesetz. ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42906
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen Arbeitsschutzma ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).Psychische Belastung1 bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
Den Begriff Gefährdungsanalyse gibt es im aktuellen Arbeitsschutzrecht nicht.Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) werden die Begriffe Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) und Gefährdungsbeurteilung (§ 6 ArbSchG) verwandt.Im Mutterschutzgesetz und in den Verordnungen zum ArbSchG (Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485
Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 17616
(TRBA) - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" zu beachten.Informationen zum Umgang mit Messern und die erforderlichen Schutzmaßnahmen liefern die BGHW-Wissen W 5-2 "Messer zum Öffnen von Verpackungen – Übersicht", die BGHW-Wissen W 5-3 "Messer zum Öffnen von Verpackungen – sichere Schnittführung" und die BGHW-Wissen W 5-1 "Messer zum Schneiden von Nahrungsmitteln".Für viele ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz. Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126